Franz Sodann: Künstlerinnen und Künstler in Zeiten der Pandemie sozial absichern – sofort umsetzbarer Maßnahmenkatalog

Franz Sodann, Sprecher der Linksfraktion für Kulturpolitik, erklärt:

„Es ist vernünftig, wegen der Pandemie auf Kulturveranstaltungen zu verzichten und Kultureinrichtungen zu schließen. Kulturministerin Barbara Klepsch muss aber alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Kulturschaffenden in Sachsen durch die Krise zu helfen – zumal gerade Freischaffende in aller Regel keine Rücklagen haben und heute noch nicht absehbar ist, wann wir ins öffentliche Leben zurückkehren können. Die Linksfraktion fordert deshalb unbürokratische Finanzhilfen und soziale Überbrückungsleistungen für Menschen in prekären Beschäftigungs- und Lebenslagen, insbesondere für die in ihrer wirtschaftlichen Existenz akut bedrohten Soloselbständigen, Kleistunternehmen, Kulturbetriebe und Unternehmen der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft. Dazu schlagen wir einen sofort umsetzbaren Maßnahmenkatalog vor:

1.         Verzicht auf die Rückforderung von Fördermitteln, die für ausgefallene Projekte bereits ausgezahlt worden waren

2.         Auszahlung bewilligter Fördermittel und hierzu Flexibilisierung der Förderrichtlinien

3.         breitere Gastspielförderung auch für Projekte, die Kulturangebote im Netz frei anbieten

4.         Einrichtung eines Nothilfefonds des Freistaates Sachsen in Ergänzung zum Bund

5.         Gewährung eines Überbrückungsgeldes bis zur Höhe des durchschnittlichen Einkommens des letzten Jahres zum Ersatz von Verdienstausfällen

6.         Stundung und Verschiebung von Steuervorauszahlungen

7.         Festschreibung für den Doppelhaushalt 2021/2022, dass es keine Kürzungen in der Förderung von Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft geben wird

8.         Forderung gegenüber der Bundesregierung, dass die Aufnahmekriterien der Künstlersozialkasse zugunsten weiterer Sparten ausgeweitet werden

9.         Einbeziehung der Kulturverbände zur Ausgestaltung der Unterstützungen

10        anteilige Übernahme von Beiträgen zu Sozialversicherungen bzw. Reduzierung auf den Mindestsatz und gegebenenfalls Stundung der Beitragszahlung

11.       Unterstützung bei laufenden Betriebskosten zur Aufrechterhaltung von Spiel- und Veranstaltungsstätten und Arbeitsräumen durch nicht rückzahlbare Zuwendungen

12.       Informationsoffensive des Kulturministeriums zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten mit Schwerpunktinformationen zur Dokumentationspflicht von Einnahmenausfällen.“