Gebhardt: Den Laden zurück ins Dorf bringen – täglicher Einkauf in der Nähe gehört zur sozialen Grundversorgung in Sachsen

Das Ladensterben auf dem Land bewegt zahlreiche Menschen. Viele Medien haben das Thema in jüngster Zeit speziell mit Blick auf Sachsen aufgegriffen. Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, wandte sich jetzt mit einer Kleinen Anfrage (Parlaments-Drucksache 6/17809) an die Sächsische Staatsregierung und erklärt dazu:

Mit unverbindlichen Bekenntnissen der CDU/SPD-Staatsregierung zum Erhalt der Nahversorgung ist es nicht mehr getan. Denn zu viele dieser Läden, die zugleich dörflicher Treffpunkt waren, sind mittlerweile weg.

Was wir brauchen, sind individuelle Lösungen zur Schaffung von Orten der Begegnung, an denen gerade in kleineren Orten zugleich die Nahversorgung sichergestellt ist. Wir wollen öffentlich geförderte Dorfläden. Oft empfiehlt sich dafür die Form einer Genossenschaft. Mancherorts haben Menschen bereits allein oder gemeinsam mit anderen auf eigenes Risiko die Initiative ergriffen. Es ist allerhöchste Zeit, dass der Freistaat seine Verantwortung für diese gesellschaftliche Grundversorgung wahrnimmt.

Als erstes braucht die Landespolitik Klarheit über das ganze Ausmaß der Misere: Ich will wissen, wie stark die Zahl Geschäfte der Nahversorgung der verschiedenen Sparten wo im Verlaufe des letzten Jahrzehnts zurückgegangen ist und wo es inzwischen weiße Flecken der Versorgung gibt. Zugleich brauchen wir einen Überblick über die Lichtblicke der Neugründung von „Dorfladen“, „Dorfkonsum“ und „Bürgerladen“. Die Staatsregierung sollte Rechenschaft ablegen, welche konkreten Projekte der Neu- oder Wiedereinrichtung in dieser Wahlperiode auf Grundlage der verschiedenen Förderprogramme erfolgreich unterstützt wurden. Das Wichtigste aber ist: Die Staatsregierung muss auf den Tisch legen, mit welchen Maßnahmen und Mitteln sie konkrete Unterstützung für die Wiederherstellung der flächendeckenden Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs leisten will.

Die Staatsregierung muss die Anfrage bis 25. Juni beantworten. Dann erfährt die Öffentlichkeit, wo die Förderung funktioniert und wo nicht. Daraus werden wir Schlussfolgerungen ziehen, denn: Für uns gehört die Möglichkeit zum täglichen Einkauf in der Nachbarschaft zur sozialen Grundversorgung.