Gebhardt / Falken: Koalition versteckt Antisemitismus-Beauftragten mit kärglicher Ausstattung im Kultusministerium

Zu Plänen der Koalition, die Stelle eines „Beauftragten zur Förderung des jüdischen Lebens“ zu schaffen, erklären Rico Gebhardt, Fraktionsvorsitzender, und Cornelia Falken, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Im Zuge der Haushaltverhandlungen richten CDU und SPD die Stelle eines „Beauftragten zur Förderung des jüdischen Lebens“ ein.

Das Umdenken in der Koalition begrüßt DIE LINKE. Hatte doch die Staatsregierung einen Antrag der Fraktion DIE LINKE (Parlaments-Drucksache 6/12174), der die „Berufung einer/s Antisemitismusbeauftragten für den Freistaat Sachsen“ forderte, Anfang des Jahres noch abgelehnt. Es sei „nicht zielführend, eine oder einen zusätzlichen Beauftragten auf der Ebene des Freistaates zu etablieren, außerhalb der bisherigen Strukturen“, begründete die Koalition ihre Ablehnung. Lediglich „prüfen“ wollte man, ob „eine explizite Beauftragung im Gegenstandsbereich der Ministerin für Gleichstellung und Migration“ erforderlich sei.

Doch weder die finanzielle Ausstattung der bzw. des Beauftragten noch dessen ministerielle Zuordnung sind für DIE LINKE akzeptabel. Mit kärglichen 150.000 € kann der Antisemitismus hierzulande nicht wirksam bekämpft und zugleich jüdisches Leben gefördert werden. Und mit der Zuordnung der bzw. des Beauftragten zum Kultusministerium (SMK) wird das Amt symbolisch abgewertet. Zuständig ist das SMK für die Schulen, für Kinder und Jugendliche also, nicht aber für die Erwachsenen. Große Bereiche der Gesellschaft werden von vorherein und von Amts wegen ausgeklammert. Zwar soll das SMK die Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus „ressortübergreifend koordinieren“, doch spielt das SMK im Konzert der Landesministerien lediglich die zweite Geige. Das hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Und zwar unabhängig davon, wer das Ministerium leitet. Folglich ist das SMK mit der Aufgabe überfordert.

Warum also den „Beauftragten zur Förderung des jüdischen Lebens“ nicht gleich dort ansiedeln, wo er hingehört: bei der Staatskanzlei. Eine solche Zuordnung wertet das Amt symbolisch auf und erhöht die Durchsetzungskraft in der Ministerrunde. Und zu einer aufgabengerechten Ausstattung der bzw. des „Beauftragten zur Förderung des jüdischen Lebens“ gehört aus Sicht der LINKEN ein höherer Etat.