Hochschulpolitische Sprecher*innen der LINKEN fordern: Praktisches Jahr des Medizinstudiums gerecht vergüten!

Die Hochschulpolitikerinnen und Hochschulpolitiker der LINKEN fordern in einem aktuellen Positionspapier (Anlage), die Ausbeutung von Medizinstudierenden zu beenden. Hintergrund sind die in letzter Zeit immer lauter kritisierten Arbeitsbedingungen im sechsten Jahr des Studiums, in dem die Studierenden an Universitätsklinika oder Lehrkrankenhäusern arbeiten. Laut der Approbationsordnung sollen sie dort ihre „ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern“ und „ärztliche Verrichtungen“ durchführen (§ 3 Abs. 4 ÄApprO). Allerdings werden sie für diese Arbeit – oft in Vollzeit – unterschiedlich, vielerorts gar nicht oder nur mit Sachleistungen bezahlt. Heute befasst sich auch der Sächsische Landtag mit dem Thema.

René Jalaß, Sprecher der Linksfraktion für Hochschul- und Wissenschaftspolitik, erklärt:

„Wir sind uns mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden einig: Studierende im Praktischen Jahr sind keine kostenlosen Stationshilfen! Im Vordergrund muss ihre Ausbildung stehen. Auf die können sie sich aber nur konzentrieren, wenn sie nicht neben ihrer 40-Stunden-Woche im Krankenhaus noch arbeiten müssen. Der Hartmannbund belegt skandalöse Zustände: In 111 der 691 Universitätsklinika und Lehrkrankenhäusern wird überhaupt keine Aufwandsentschädigung geleistet. Nur in 56 Lehrkrankenhäusern werden 597 Euro oder mehr gezahlt. In Sachsen erhalten Studierende höchstens 649 Euro im Klinikum in Görlitz, im Elblandklinikum in Meißen 400 Euro. Die Uniklinika in Dresden und Leipzig zahlen gar nichts. Oft haben diese Studierenden aber keinen Anspruch mehr auf BAföG.

Wenn der Ärztemangel in Sachsen nicht noch schlimmer werden soll, müssen wenigstens die Rahmenbedingungen der Ausbildung stimmen. Es kann nicht sein, dass Medizinstudierende sich am Ende ihres Studiums noch haushoch verschulden oder vielleicht sogar krankheitsbedingt ihr Studium abbrechen müssen.

Unsere Forderungen sind klar: Die Studierenden im Praktischen Jahr müssen eine Mindestaufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes bekommen. Für alle über 25-jährigen sollte zusätzlich der Krankenversicherungsbeitrag übernommen werden. Die Regelungen zu Krankheitstagen müssen einheitlich sein. Für Lehrveranstaltungen und Selbststudium muss genug Raum bleiben. Und außerdem müssen Arbeitskleidung und -materialien kostenfrei zur Verfügung stehen. Hier gibt es also viele Arbeitsaufträge an die Staatsregierung, in Berlin für Verbesserungen einzutreten.“