Jalaß: Exzellenz grenzt aus – Keine Schieflage in der Hochschulfinanzierung, kein Profit zulasten prekär Beschäftigter!

Zur Bekanntgabe der Ergebnisse über die Förderanträge für neue Exzellenzcluster durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, René Jalaß:

Wir gratulieren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TU Dresden, die sich zu den Gewinnern der Exzellenzstrategie zählen kann, sowie allen Beschäftigten, die hart an der Erstellung der Anträge für die sächsischen Hochschulen gearbeitet haben. Denn letztlich sind oft prekär beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für den Erfolg der sächsischen Hochschulen verantwortlich. Ihnen nützt die großzügige finanzielle Ausstattung für die ausgewählten Exzellenzcluster leider nichts. Im Gegenteil: Langfristige Personalplanung und -entwicklung werden verhindert, weil die Mittel nur auf Zeit und nur für bestimmte Projekte zur Verfügung stehen.

Zudem sind leider auch keine geisteswissenschaftlichen Forschungsprojekte in die Auswahl gekommen. Gerade die Geisteswissenschaften werden bei der Vergabe von Forschungsgeldern immer vernachlässigt und sind doch in der heutigen Zeit so wichtig.

Die Mittel für die Exzellenzstrategie konzentrieren sich auf wenige, ohnehin schon forschungsstarke Universitäten. Die Exzellenzinitiative macht nicht nur, wie immer wieder betont, die schon lange bestehenden Unterschiede zwischen den Hochschulen sichtbar, sie verstärkt die Unterschiede noch. Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die nicht am Wettbewerb teilnehmen, werden ausgegrenzt. Die Schieflage in der Finanzierung der Hochschul- und Forschungslandschaft wird damit weiter zementiert.

Nicht nur dass die irrwitzige Idee eines Wettbewerbs im Bildungswesen grundsätzlich problematisch ist – es droht auch die Zweiklassengesellschaft der Hochschulen. Dieser Weg ist keine Lösung, er ist Teil des Problems!

Die Linksfraktion fordert, die zur Verfügung stehenden Mittel bedarfsgerecht über einen einheitlichen Förderungsschlüssel in der Breite den Hochschulen für Forschung UND Lehre zu Verfügung zu stellen und sie zu verstetigen. Nur so kann die Grundfinanzierung der Hochschulen auf eine solide Basis gestellt werden.