Jedes vierte Härtefall-Ersuchen am Innenminister gescheitert - Juliane Nagel: Wann wird die Härtefallkommissions-Verordnung überarbeitet?

Die Sächsische Härtefallkommission hat sich 2023 mit 47 Fällen befasst – 2022 waren es 30 gewesen. 27 Ersuchen wurden von ihr befürwortet, sieben abgelehnt, 13 wurden von den Antragstellenden zurückgenommen. Allerdings hat Innenminister Armin Schuster nur in 21 der 27 unterstützten Ersuchen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a Aufenthaltsgesetz erteilt. Zu diesen Antworten auf ihre Kleine Anfrage (Drucksache 7/15357) erklärt Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Migrations- und Asylpolitik:

„In der Härtefallkommission prüfen und beraten Sachverständige intensiv, bevor sie mit 2/3-Mehrheit entscheiden. Die Hürden der Kommission sind hoch und die Entscheidungspraxis streng: 2023 lehnte die Kommission das Bleiberecht für die Familie Pham/Nguyen zum zweiten Mal ab. Die Mitglieder machen sich die Entscheidung darüber nicht leicht, ob eine Person trotz abgelehntem Asylantrag und ausgeschöpftem Rechtsweg ein Bleiberecht erhalten soll. Jeder Fall, in dem sich der Innenminister über ihr Votum hinwegsetzt, ist ein Affront. Schuster hat bezüglich der Ablehnungen den Negativ-Rekord von 2020, als es fünf Ablehnungen gab, übertroffen.

Die mehrfach versprochene Veränderung der Härtefallkommissionsverordnung ist überfällig. Es muss eine verbindliche Regelung her, die das Innenministerium in die Schranken weist. Das Mindeste wären ein Anhörungsrecht der Kommission und eine Verpflichtung, wonach das Innenministerium eine abweichende Entscheidung begründen muss. Ablehnungsgründe, welche die Härtefallkommission schon geprüft hat, dürfen in der finalen Entscheidung des Innenministers keine Rolle mehr spielen.“

Hintergrund

In Sachsen besteht die Härtefallkommission aus neun Mitgliedern, die von den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Den Vorsitz führt der Sächsische Ausländerbeauftragte. Die Mitglieder können Anträge bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission beim Sächsischen Ausländerbeauftragten stellen. Der Ausländerbeauftragte entscheidet über die Annahme. Nach spätestens drei Monaten berät die Kommission und entscheidet mit einer 2/3-Mehrheit. Wenn eine solche zustande kommt, wird der Innenminister ersucht, ein Bleiberecht zu gewähren. Das kann dieser allerdings ablehnen.