Juliane Nagel: Öffentliches Wohnungssegment schaffen, statt private Marktakteure für begrenzte soziale Zwischennutzung zu bezuschussen!

Im Landtag fordert die Linksfraktion heute eine Landesoffensive für sozialen Wohnungsbau  (Drucksache 7/14784). Dazu sollen Förderrichtlinien vereinfacht und ein Fonds von 250 Millionen Euro aufgelegt werden. Sozialwohnungen sollen für mindestens 25 Jahre Sozialwohnungen bleiben. Energetische Sanierung soll auch bei Schwellenhaushalten gefördert werden, die wegen ihres Einkommens keine Sozialwohnung anmieten und anderweitig kaum bezahlbare Wohnungen finden können. Die wohnungspolitische Sprecherin Juliane Nagel erklärt:

„Im Sozialwohnungsbau müssen wir davon wegkommen, private Marktakteure für zeitlich begrenzte soziale Zwischennutzung zu bezuschussen. Wir fordern ein dauerhaftes soziales Wohnungssegment in öffentlicher und gemeinnütziger Hand! Alle 37 Minuten geht in Deutschland eine Sozialwohnung verloren, weil die Bindung endet. Das wird nicht durch Neubau kompensiert. In Sachsen waren 2017 noch 11.500 Sozialwohnungen übrig, zehn Jahre zuvor waren es noch 134.000 gewesen. Seitdem geht es nur sehr langsam aufwärts – auf 12.500 Einheiten Ende 2022.

Wir wollen einen sächsischen Fonds ,Landesoffensive Wohnungsbau‘ von 250 Millionen Euro. Es kann nicht sein, dass der Freistaat eine Milliarde Euro an Überschüssen in den Sparstrumpf steckt, während in die soziale Absicherung hunderttausender Menschen investiert werden muss. Die Forderung soll an den Baukostenindex gekoppelt werden, wie Hamburg es vormacht. Auch Mittelschichthaushalte oberhalb des Sozialwohnungssegments brauchen Unterstützung, darum braucht es einen zweiten Förderweg – wie in vielen Bundesländern. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von 6.000 Euro kann sich den marktorientierten Wohnungsbau nicht mehr leisten, der in den Städten mittlerweile Kaltmieten von 15 Euro pro Quadratmeter hervorbringt!

Vom Bund muss Sachsen ein Sondervermögen für bezahlbares Wohnen einfordern. Wer sich dauerhaft auf eine soziale Wohnraumversorgung verpflichtet, soll mit Steuervergünstigungen sowie bevorzugtem Zugang zu Bundesfördermitteln und öffentlichen Grundstücken belohnt werden. Im Gegenzug sollen sich die Unternehmen zu rein kostendeckenden Miethöhen verpflichten, Gewinne müssen reinvestiert werden. Eine solche Wohnungsgemeinnützigkeit gab es bis 1990 in der Bundesrepublik, sie umfasste fast ein Drittel des Bestandes.“