Kagelmann: Waldgesetz-Entwurf nachbessern – so klappt der klimawandelfeste Waldumbau in Sachsen nicht!

Zur heutigen Sachverständigen-Anhörung des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses zur vorgesehenen Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE im Sächsischen Landtag, Kathrin Kagelmann:

Nach der Sachverständigenanhörung zur Änderung des Waldgesetzes ist nicht deutlich geworden, warum die Staatsregierung die wettbewerbsrechtliche Anpassung im Waldgesetz noch in der Wahlperiode durchziehen will. Dafür bleiben wichtige Fragen ungeklärt, beispielsweise wie Gemeinwohlleistungen des Ökosystems Wald monetär dargestellt, wie Forstbetriebsgemeinschaften konkret gefördert oder Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung festgelegt und vor allem kontrolliert werden können.

Unklar bleibt auch die Sinnhaftigkeit der Forderung einer höheren Laufbahnbefähigung für Förster im Kommunalwald. Dies stellt Kommunen vor weitere personelle und finanzielle Schwierigkeiten. Eine universitäre Ausbildung sollte ausreichen, den Anforderungen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gerecht zu werden.

Die Gesetzesänderung darf nicht dazu führen, dass Körperschaftswald mangels Personal und Geld letztlich abgestoßen wird oder eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung im kleinen Privatwald künftig noch weniger stattfindet. Dies konterkariert die dringend erforderlichen Maßnahmen eines klimawandelfesten Waldumbaus. Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Die Staatsregierung muss nachbessern!