Klassenfahrten in KZ-Gedenkstätten erleichtern
Zur heute im Landtag debattierten Forderung der Linksfraktion, Klassenfahren zu KZ-Gedenkstätten stärker zu fördern (Drucksache 6/5447), erklärt Marion Junge, Sprecherin der Linksfraktion für Weiterbildung:
Der Besuch von KZ-Gedenkstätten ist Teil der historisch-politischen Bildung, die über die nationalsozialistische Vergangenheit aufklären und antidemokratischen Einstellungen entgegenwirken soll. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass alle Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen einmal im Rahmen des Unterrichts eine KZ-Gedenkstätte besuchen können. Die Landesregierung soll solche Fahrten, insbesondere in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, stärker fördern. Die meisten Bundesländer überlassen die Entscheidung dabei den Schulen und Lehrkräften. Das sehen wir genauso.
„Wenn wir im Geschichtsunterricht den 2. Weltkrieg kennen lernen, dann glauben wir stets, uns etwas unter Konzentrationslagern vorstellen zu können. Erst jetzt, nachdem wir alles näher betrachten konnten, stellen wir fest, wie schwer es ist, dieses unvorstellbare Verbrechen nachzuvollziehen“, so die Äußerungen der Schülerinnen und Schüler vom Friedrich-Schleiermacher-Gymnasium in Niesky nach dem Besuch der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau.
Franz Sodann, Sprecher für Kulturpolitik, fügt hinzu:
Ich bin froh, dass Landtag und Staatsregierung ihre Gedenkveranstaltung zum 27. Januar 2018 im ehemaligen KZ Theresienstadt und damit außerhalb des Parlaments durchgeführt haben. Das sollte sich fortsetzen, viele Orte kommen in Betracht– Dachau, Buchenwald, Sachsenhausen, Flossenbürg, Neuengamme, Majdanek, Groß-Rosen, Mittelbau-Dora, nicht zuletzt Auschwitz. Doch so weit müssten wir und die Schülerinnen und Schüler nicht fahren, wenn man die Zahl der KZ-Außenlager auf sächsischem Gebiet bedenkt. Auch das Netz der „Frühen Konzentrationslager“ mit 103 Lagern in 80 Städten war nirgends so dicht wie hier. Hinzu kommt das Konzentrationslager Sachsenburg, das endlich eine Gedenkstätte werden muss.
Wir wollen keine Besuchspflicht, aber bessere Bedingungen für die Schulen. Förderanträge müssen einfacher werden, und sie gehören nicht auf den Tisch der Sächsischen Aufbaubank, sondern ins Landesamt für Schule und Bildung. Dort müssen die peinlich kleinen Fördertöpfchen gebündelt werden. Jede Schülerin und jedem Schüler soll ungeachtet des privaten Geldbeutels und der Entfernung in eine KZ-Gedenkstätte fahren können. Denn Ministerin Köpping hat recht: „Die Wirkung des authentischen Ortes, an dem das Grauen, was den Menschen dort wiederfahren ist, spürbar ist, kann in kein Klassenzimmer, in keinen Betrieb transferiert werden.“