Koalition lehnt Sachsens Beitritt zum Ostrenten-Härtefallfonds ab – Rico Gebhardt: CDU gegen jedes noch so kleine Stück Gerechtigkeit

Der Freistaat Sachsen hat nur bis zum 31. März 2023 Zeit, der Stiftung des Bundes zur „Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingent­flüchtlinge und Spätaussiedler“ beizutreten und sich am dort eingerichteten Härtefallfonds zu beteiligen. Die beiden SPD-Kabinettsmitglieder Petra Köpping und Martin Dulig forderten, dass der Freistaat diesen Schritt gehen soll. Auf der Basis eines Dringlichen Antrages der Linksfraktion (Drucksache 7/12798), der diesen Beitritt bezweckt, hat der Landtag heute erneut über das Thema beraten. Die Koalition hat den Beitritt Sachsens zum Härtefallfonds allerdings abgelehnt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion, Rico Gebhardt:

„Die CDU blockiert bis zuletzt jedes noch so kleine Stück Gerechtigkeit für die Rentnerinnen und Rentner im Osten und brüskiert dafür sogar ihre Koalitionspartner. Die Koalition sendet ein verheerendes Signal der Missachtung, indem sie nicht einmal die symbolische Einmalzahlung aufstockt, die einen kleinen Teil der Betroffenen erreicht. Mit diesem Schritt wäre das Problem nicht gelöst – aber so vergrößert die Koalition das Ungerechtigkeitsempfinden weiter.

Der Härtefallfonds verdient viel Kritik: Nicht einmal zehn Prozent der Betroffenen erhalten eine Ausgleichszahlung und diese ist auch noch viel zu niedrig. Rund 90 Prozent der Betroffenen werden also leer ausgehen. Das ist aber kein Grund, dieses Geld einzubehalten, zumal die Anspruchsberechtigten mit maximal 830 Euro Rente auskommen müssen. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern verdoppeln die Einmalzahlung – Sachsens Regierung will das nicht. Dabei müsste Sachsen in Berlin dafür eintreten, dass der Härtefallfonds zu einem Gerechtigkeitsfonds ausgebaut wird. Laut dem Runden Tisch Rentengerechtigkeit gehen die allermeisten ostdeutschen Betroffenen beim Härtefallfonds leer aus. Sie wurden und werden im Milliardenumfang um erworbene Rentenansprüche gebracht. Der Runde Tisch fordert eine durchschnittliche Zahlung zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Betroffenen.

Es geht um viele Berufs- und Personengruppen: Darunter sind ehemalige Beschäftigte in wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen, medizinischen und künstlerischen Berufen, bei der Eisenbahn, der Post und in der Braunkohleveredlung. Besonders oft sind Frauen betroffen, etwa Angestellte im Gesundheits­wesen. Auch pflegende Angehörige, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten, zudem nach dem DDR-Recht Geschiedene sowie Menschen, die aus der DDR geflohen sind, werden durch die Rentenüberleitung benachteiligt.“