Landesdirektion Sachsen gibt Dr. Jana Pinka Recht: Freiberger Antrag auf Zuzugsstopp ist rechtswidrig – nun OB am Zug

Die Landesdirektion Sachsen teilt in ihrer Antwort auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde (Geschäftszeichen: C21-2211/20/19) der Landtagsabgeordneten Dr. Jana Pinka mit: „Soweit Sie ausführen, dass der Antrag der Universitätsstadt Freiberg auf Erlass eines Zuzugsstopps gemäß § 12a AufenthG im vorliegenden Wortlaut nicht mit der geltenden Rechtslage übereinstimmt, ist Ihnen zuzustimmen.“ Das Schreiben ist vom Präsidenten der Landesdirektion Sachsen, Dietrich Gökelmann, unterschrieben.

Dazu erklärt Dr. Jana Pinka, Freiberger Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Damit ist durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt, was wir gesagt haben: Der vom SPD-Oberbürgermeister betriebene Antrag auf Zuzugssperre für Geflüchtete ist rechtswidrig. Sven Krüger hat dem Ansehen meiner weltoffenen Heimatstadt Freiberg großen Schaden zugefügt. Angesichts der laut Schreiben der Landesdirektion „sehr naheliegende(n) Erfolglosigkeit einer Antragstellung“ sollte Herr Krüger seinen Antrag gegenüber der Landesdirektion nun auch offiziell zurückziehen.

Dass die Landesdirektion gerade wegen dieser Aussichtslosigkeit des Rechtswidrigen keinen Grund zum weiteren Einschreiten sieht, will ich nicht kommentieren. Der Oberbürgermeister ist nun am Zug, seine Energie wieder in die von der überwältigen Mehrheit der Menschen in Freiberg gewünschte vernünftige Integrationspolitik zu investieren und von Schau-Abwehrkämpfen abzulassen, die Freibergs Ruf schädigen, Unruhe stiften und niemandem helfen. In diese Richtung spricht die Landesdirektion eine klare Sprache.