Landesregierung verweigert Auskünfte zu Polizeigesetz-Plänen – Innenpolitiker Enrico Stange prüft rechtliche Schritte

Der Innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Enrico Stange, begehrt derzeit konkrete Auskunft von der Staatsregierung zu ihren Plänen für das neue Polizeigesetz. Dabei geht es ihm um die Definition wichtiger Rechtsbegriffe, die im Referentenentwurf verwendet werden – Beispiele: „Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten“, „deutlich erhöhte Kriminalitätsbelastung“, „gegenwärtige erhebliche Gefahr“, „in absehbarer Zeit“, „konkrete Wahrscheinlichkeit“, „in überschaubarer Zukunft“, „Besondere Waffen“, „Explosivmittel“.

Die Staatsregierung lehnt es jedoch ab, seine entsprechenden Kleinen Anfragen (Drucksachen 6/13489, 6/13794 bis 6/13813) zu beantworten. Stange erklärt dazu:

„Die Staatsregierung ist gern bereit, den Medien ihr Vorhaben zu einem neuen Polizeigesetz zu erläutern und sie von dessen Notwendigkeit zu überzeugen. Dazu lädt sie Medienvertreter zur Pressekonferenz, händigt ihnen den Referentenentwurf nebst Einschätzungen und Erklärungen sowie Pressemitteilung aus. Der Innenminister nimmt in Interviews gern zu diesem Referentenentwurf Stellung, auch zu Kritiken.

Dennoch verweigert die Staatsregierung und allen voran der Innenminister mir und damit dem gesamten Parlament nun wiederholt die Auskunft über die Definition von der Staatsregierung verwendeter Rechtsbegriffe, die sich im Referentenentwurf finden und auch im Sprachgebrauch der Polizeiführung üblich sind.

Ihre Verweigerung begründete sie fadenscheinig zunächst damit, dass eine erste Kleine Anfrage zu viele Einzelfragen enthalte (Drucksache 6/13489). Danach wurde vorgebracht, dass es eine unzulässige Kettenanfrage darstelle, die 21 fraglichen Begriffe in Einzelabfragen zu splitten (Drucksache 6/13794). Und zuletzt zog sich CDU-Innenminister Wöller auf den Hinweis zurück, dass die Meinungsbildung der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen sei. Es ist schon eigenartig, dass er den Journalisten dennoch gefragt und ungefragt freudig Auskunft und Erläuterungen zum Gesetzentwurf gibt.

Ich bin es leid, dass die Staatsregierung mein verfassungsgemäßes Fragerecht zu ihrer Arbeit, das ein wichtiges parlamentarische Kontrollinstrument darstellt, durch formale Spielchen aushöhlt und erforderliche Auskünfte verweigert. Ob diese Verweigerungshaltung haltbar ist, werde ich juristisch prüfen lassen.“