Linksfraktion will Selbstbestimmung in der Familienplanung stärken – Sachverständige bestätigen Handlungsbedarf

Der Sozialausschuss des Landtages hörte heute Sachverständige zum Vorschlag der Linksfraktion für ein „Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren“ (Drucksache 7/13495). Dessen Ziel ist es, landesweit ein bedarfsgerechtes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zu sichern, die über Schwangerschaftsabbrüche beraten und diese vornehmen.

Die Rechtsexpertin Valentina Chiofalo vom Juristinnenbund befürwortete den Entwurf und betonte in der Anhörung, dass es wichtig sei, Reproduktive Rechte gesetzlich abzusichern und die Selbstbestimmung Schwangerer rechtlich zu stärken. Sie sprach zudem das Thema der Gehsteigbelästigungen kritisch an. Auch Ursula Seubert, Geschäftsführerin von pro familia in Sachsen, begrüßte den Vorstoß der Linksfraktion. Sie wies auf die bestehenden Schwierigkeiten in der Praxis hin. Eine wohnortnahe, rechtebasierte Beratung müsse überall möglich sein. Für Leben mit Handicaps e.V. sprach sich die Vorsitzende Dr. Marion Michel für Barrierefreiheit bei Beratungsstellen und ambulanten Einrichtungen aus. Besondere Schwierigkeiten gebe es für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, hier müsse ein inklusives Angebot entstehen. Dr. Maren Göckenjan-Festag aus der Dresdner Uniklinik wies auf die steigende Anzahl an Abbrüchen hin – bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl an Praxen, die diese vornehmen. Hier könne die Gesetzesänderung helfen, die Versorgung flächendeckend zu sichern.

Sarah Buddeberg, Sprecherin der Linksfraktion, für Gleichstellungs-, Inklusions- und Queerpolitik, erklärt:

„Bundesweit werden Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Die negativen Auswirkungen spüren ungewollt Schwangere auch in Sachsen unmittelbar. Die Sachverständigen haben die vielfältigen Probleme geschildert. Doch es gibt gute Lösungen! Unser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass es ein Recht auf einen barrierearmen, wohnortnahen und weltanschaulich freien Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung gibt.“

Susanne Schaper, gesundheitspolitische Sprecherin, betont:

„Wir wollen einer Unterversorgung – vor allem in ländlichen Gebieten – zuvorkommen. Schwangere sollen keine Tagesreisen unternehmen müssen, um einen Abbruch vornehmen zu lassen. Jede ungewollt Schwangere muss Zugang zu Beratung zu jeder Möglichkeit des Abbruchs haben, ob ambulant oder stationär, medikamentös oder operativ. Alle sollen sich zudem darauf verlassen können, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen.“