Luise Neuhaus-Wartenberg: Gemeinschaftsschulen noch nicht gleichberechtigt – Gründungen unterstützen, nicht behindern!

Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung heute im Landtag auf, die Einführung der Schulart Gemeinschaftsschule in Sachsen seit 2020 zu bilanzieren und längeres gemeinsames Lernen flächendeckend zu ermöglichen (Drucksache 7/13709). Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin Luise Neuhaus-Wartenberg:

„Drei Jahre ist es nun her, dass der Landtag die Gemeinschaftsschule als Schulart eingeführt hat. Der Schulgesetzänderung haben wir damals schweren Herzens zugestimmt, weil sie deutlich vom ursprünglichen Volksantrag abwich, den wir unterstützt hatten und der keine großen Hürden für das längere gemeinsame Lernen aufrichten wollte. 50.000 Menschen hatten eigentlich für etwas Anderes unterschrieben. Der Volksantrag sollte einen großen bildungspolitischen Fortschritt bringen, in der Praxis ist bisher aber kaum etwas daraus gefolgt. Das hatte ich befürchtet.

Die CDU-Fraktion will die Gemeinschaftsschulen nicht. Sie hat deren Gründung an Voraussetzungen geknüpft, die in der Praxis schwer zu erfüllen sind. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im August 2020 wurden in Sachsen nur vier Gemeinschaftsschulen und drei Oberschulen+ gegründet. In Thüringen besteht die Gemeinschaftsschule seit 2011/12, heute gibt es dort 75 solche Einrichtungen. In Sachsen-Anhalt entstanden seit 2013/14 insgesamt 47 Schulen, an denen die Kinder länger gemeinsam lernen. Beim aktuellen Tempo werden es in Sachsen in zehn Jahren 13, vielleicht 14 Gemeinschaftsschulen sein. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Gemeinschaftsschule im Freistaat eine gleichberechtigte Schulart wäre.

Vom Verein ,Länger Gemeinsam Lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen‘ wissen wir, dass Schulleitungen lieber die Finger von einem solchen Projekt lassen wollen, weil das Landesamt für Schule und Bildung sie nicht unterstützt. Stattdessen wird Panik gemacht, Lehrkräfte würden die Schule verlassen und noch mehr Unterricht ausfallen. Ein solcher Umgang verbietet sich. Die Verwaltung muss stattdessen diese Schulgründungen voranbringen. Dazu sollten auch regionale Beratungsstellen eingerichtet werden. Es braucht eine gründungsfreundliche Verwaltungspraxis, was personelle, organisatorische und finanzielle Unterstützung anlangt. Dazu gehören differenzierte Lernkonzepte für die Kinder sowie die Weiterbildung von Lehrkräften.

Gemeinschaftsschulen helfen, die Probleme Unterrichtsausfall, Schulabbrüche und Lehrkräftemangel zu lösen. An ihnen wird jahrgangsübergreifend, selbstbestimmt und projektbezogen gelernt. Gemeinschaftsschulen fördern auch die soziale Gleichheit: Dort kann jedes Kind bis zuletzt jeden Abschluss erreichen, ohne aussortiert zu werden. Das Interesse ist groß: Die beiden Gemeinschaftsschulen in Dresden müssen derzeit dutzende Kinder abweisen.“