Marco Böhme zum Umbau der Energieversorgung: Freistaat muss gerechte Hilfe für Miethaushalte und Eigenheime leisten

Heute hat der Energieausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Rechtsaußenfraktion dem Landtag empfohlen, den Antrag der Linksfraktion „Soziale Kälte verhindern – soziale Wärmewende jetzt einleiten!“ (Drucksache 7/13701) abzulehnen. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Marco Böhme:

„Die Koalition stellt sich gegen Gerechtigkeit beim Übergang ins Zeitalter preiswerter und sauberer Energieversorgung, die extreme Rechte sowieso. Wir bleiben dabei: Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen müssen unterstützt werden, wenn die Wärmeversorgung aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes umgestellt wird. Wir wollen weder neue Verunsicherungen noch Kostensteigerungen für Menschen, die in Miethaushalten oder kleinen Eigenheimen leben. Für sie darf der Einbau einer klimagerechten Heizung nicht teurer werden als der Einbau einer Öl- oder Gasheizung gewesen wäre. Die Kosten energetischer Sanierungen dürfen nur so weit umgelegt werden, wie die Mieterinnen und Mieter tatsächlich bei den Energiekosten sparen. Das Gebäudeenergiegesetz des Bundes aber belastet sie dauerhaft. Der Freistaat muss mit ergänzenden Förderprogrammen soziale Gerechtigkeit schaffen!

Derzeit befinden sich viele Menschen in einem Dilemma: Wird eine Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Lösung getauscht, steigt die Miete und bei Eigenheimen entstehen fünfstellige Kosten. Erfolgt kein Tausch, werden die Energiekosten in absehbarer Zeit unbezahlbar. Nicht-Handeln ist die falsche Antwort – richtig ist: sozial Handeln! Energie aus erneuerbaren Quellen ist preiswert, sicher, sauber und unabhängig vom Ausland sowie von Konzernen. Der Staat muss den Miethaushalten sowie den Nutzerinnen und Nutzern eigengenutzter Immobilien gerecht helfen, diese Energiequellen stärker zu nutzen. Wir fordern gezielte Förderungen für Eigenheime und gemeinwohlorientierte Vermieter. Nötig sind eine kommunale Wärmeplanung auf Quartiers- und Siedlungsebene sowie Sanierungsbeauftragte, die sowohl Kommunen als auch Anwohnerinnen und Anwohner beraten.

Die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds sind nicht vollständig absehbar. Sicher ist nur: Viele Vorhaben der Ampel, insbesondere in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz, sind gefährdet oder sollen nicht weitergeführt werden – darunter die Energiepreisdeckel. Schon die Debatte zum Gebäudeenergiegesetz hat die Bevölkerung verunsichert. Nötig ist jetzt ein deutliches Zeichen des Freistaates, dass niemand zurückgelassen wird und Klimaschutzmaßnahmen allen nützen.“