Nagel: Kupfer versagt selbst bei Datenschutzgrundverordnung und betreibt nun billige antieuropäische Stimmungsmache

Am Freitag tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in den Mitgliedstaaten in Kraft. Auch in Sachsen haben sich Akteure aus Wirtschaft und Handwerk zu Wort gemeldet. Zu den Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Frank Kupfer im Interview erklärt Juliane Nagel, datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Fakt ist: Die Datenschutz-Grundverordnung wird am 25. Mai unmittelbares Recht. Fakt ist auch: Wer bisher geschäftsmäßig oder behördlich personenbezogene Daten verarbeitet hat, hatte schon Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Nicht umsonst galt die Bundesrepublik innerhalb der EU als Land mit den höchsten Datenschutzstandards. Wer sorgsam mit personenbezogenen Daten umging und umgeht, wird keine Strafen zu befürchten haben.

Im April beriet der Sächsische Landtag über die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Sachsen. Mit einem Entschließungsantrag forderte die Linksfraktion (Landtags-Drucksache 6/13226) das, wonach jetzt Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und im kommunalen Bereich begehren: die Stärkung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten als Beratungs- und Kontrollinstanz, die Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen durch eine umfassende Kommunikationsstrategie und die Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildung der mit der Umsetzung der Datenschutzreform in der täglichen Arbeit befassten Beschäftigten der Behörden und öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen. Diesen Entschließungsantrag hat die CDU abgelehnt.

Herr Kupfer hätte merken müssen, dass der Landtag das Durchsetzungsgesetz beschlossen hat. Wenn die CDU nun gar verfassungsrelevanten Änderungsbedarf sieht, hätte sie das monieren müssen – dazu hatte sie im Rahmen der monatelangen Befassung in den Landtagsgremien Zeit.  In ihrem Änderungsantrag mit der SPD hat die CDU auch Vorschläge der Linksfraktion aufgenommen, so zum Beispiel in Sachen Zweckbindung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken in § 12 des neuen Sächsischen Datenschutzdurchsetzungsgesetzes oder bei der Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten im öffentlichen Gesundheitsdienst in Artikel 14.

Die aktuelle antieuropäische Panikmache von Herrn Kupfer ist peinlich und lenkt nur von eigenem politischem Versagen ab.