Neuhaus-Wartenberg: Kopfnoten sind veraltet und wenig aussagekräftig – durch individuelle Einschätzung ersetzen

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, wonach die Kopfnoten-Vergabe im Schulgesetz geregelt werden müsse, erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, in der Fraktion DIE LINKE zuständig für Bildungspolitik:

„Das Grundproblem bleibt, dass sich die Persönlichkeit eines jungen Menschen mit vier Zahlen nicht erschöpfend erfassen lässt. Es ist gut möglich, dass diese grobe und unvollständige Darstellung des Entwicklungsstandes ungerechtfertigte Nachteile verursacht. Deshalb wäre es sinnvoll, die Kopfnoten durch schriftliche Beurteilungen zu ersetzen.

Um Rechtssicherheit zu schaffen und solche Rechtsstreite künftig zu vermeiden, würden wir eine gesetzliche Regelung begrüßen – sofern diese klare Maßstäbe für die Kopfnoten-Vergabe einführt. Es befremdet mich, dass die CDU-Fraktion diese wichtige bildungspolitische Frage weiter der Kultusbürokratie und den Gerichten überlassen will. Meine Auffassung vom Stellenwert des Gesetzgebers ist eine andere.“