Neuhaus-Wartenberg: Wir wollten das Beste, aber es kam wie immer – dennoch wird es Gemeinschaftsschulen geben!

Zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinsichtlich des Volksantrages „Gemeinschaftsschule in Sachsen – länger gemeinsam lernen“ erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„Bald können Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler endlich auch in Sachsen auf die Trennung nach der 4. Klasse verzichten. Gemeinschaftsschulen und längeres gemeinsames Lernen werden grundsätzlich möglich. Das ist ein klarer Erfolg für unser Bündnis und auch für uns LINKE, die wir knapp die Hälfte der Unterschriften gesammelt haben. Ohne Volksantrag hätte es in den Koalitionsverhandlungen kaum Druck für unser Anliegen gegeben. Logisch!

Die zweite gute Nachricht ist, dass nach 15 Jahren wieder ein Volksantrag den Landtag erreicht hat. Jenseits davon, dass das ein Zeichen der Hoffnung für die Demokratie ist, ist es eine Ermutigung für andere, der von der CDU eingeschläferten Volksgesetzgebung wieder Leben einzuhauchen.

Die CDU kippt allerdings wieder einen großen Eimer Wasser in den Wein. Denn sie besteht dem Vernehmen nach auf eigene Änderungen am Volksantrag, ohne die es keine Zustimmung geben soll. Das hinterlässt einen Eindruck von Misstrauen gegenüber den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksantrages und allen Wählerinnen und Wählern, die ihn mittragen. Dass die Koalitionäre einen eigenen Vorschlag unterbreiten werden, ist nur ein geringer Trost. Die CDU errichtet damit höhere Hürden für die praktische Gründung von Gemeinschaftsschulen. Das Anliegen des Volksantrages war ein anderes, nämlich den Akteuren vor Ort bei gemeinschaftlichem Handeln unkompliziert die Option Gemeinschaftsschule zu eröffnen.

Ich erwarte, dass die CDU die anstehende Debatte sachlich führt und den Wunsch vieler Menschen respektiert, eine Gemeinschaftsschule wählen zu können. Das ist der klare Wunsch der Bevölkerungsmehrheit, auch der CDU-Anhänger. Wir werden den Änderungsantrag der Koalition zum Volksantrag genau prüfen und dann über die nächsten Schritte entscheiden.“