LEAG könnte für Sachsen Landesbank II werden

Bislang galt die unternehmerische Vorsorge im aktiven Braunkohleabbau durch bilanzielle Rückstellungen als gesichert. Dabei war seit Jahren klar, dass diese Rückstellungen im Falle einer Insolvenz kaum noch etwas wert sind. Das Oberbergamt hat im Dezember 2017 im Hauptbetriebsplan für den Tagebau Nochten festgehalten, „dass nunmehr ein Sicherungsbedürfnis in stärkerem Maß gegeben ist.“ Das ist erfreulich.

Die Abgeordnete Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, hat nun am 1. März 2018 auf Grundlage einer Anfrage nach dem Umweltinformationengesetz ein Vorsorgekonzept und die dazugehörige Anlage der LEAG für den Braunkohlentagebau Nochten erhalten. Vorausgegangen war eine zehnmonatige Auseinandersetzung mit dem Oberbergamt. Sie erklärt dazu:

„Aus den Unterlagen geht hervor, dass das geplante Sicherungskonstrukt für die Tagebaunachsorge nur funktionieren wird, wenn die Kraftwerke weiter wie bisher laufen und die Energiewende praktisch ausfällt. Das Geld für die Wiedernutzbarmachung muss aus Geldanlagen in irgendwelchen Fonds generiert werden. Das Risiko, wenn etwas schief geht, lastet auf der Allgemeinheit. Die LEAG will die zerstörte Landschaft im Grunde nur dann wieder herstellen, wenn von ihrem Gewinn dafür noch was übrig ist. Das ist inakzeptabel. Detaillierte Hintergründe und konkrete Forderungen sind in einem zusammenfassenden Hintergrundpapier dargestellt.

Ich möchte nicht in der Haut des Oberberghauptmannes stecken. Einerseits legt das Unternehmen kaum überprüfbare Zahlen vor und lässt sich jede konkrete Aussage erst nach wiederholter Aufforderung aus der Nase ziehen. Andererseits ist der politische Druck mit den Arbeitsplätzen in der Kohle so groß, dass bisher der jeweilige CDU-Ministerpräsident und sein Stellvertreter Martin Dulig (SPD) keine spürbaren Maßnahmen gegen das Unternehmen durchgesetzt haben. Das aber erweist auch den Arbeitsplätzen in der Kohle einen Bärendienst, wird es doch durch diese Unterlassung dem Unternehmen erleichtert, sich vorzeitig schadlos vom Acker zu machen.

Es besteht die große Gefahr, dass am Ende die Allgemeinheit haftet und die LEAG die Gewinne privatisiert haben wird. Die bessere Option wäre eine Verstaatlichung des Unternehmens gewesen.“