Mirko Schultze: Über das neue Kommunalrecht wird im Landtag noch zu sprechen sein – Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen einführen!

CDU, GRÜNE und SPD vereinbarten am 23. Juni 2020 im Koalitionsausschuss, 2021 das Kommunalrecht zu novellieren. Dazu sollte bis Ende 2020 ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgelegt werden. Diesen Entwurf hat das Kabinett heute mit Verspätung beschlossen. Die Linksfraktion hatte bereits im Oktober 2020 mit einem Landtag-Antrag klargestellt, worauf es ihr bei der Novelle ankommt (Drucksache 7/4106, Zusammenfassung hier).

Dazu sagt Mirko Schultze, Sprecher für Kommunalpolitik:

„Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen – wir werden im Parlament noch hart über das neue Kommunalrecht streiten, denn ein großer Wurf deutet sich nicht an. Wichtig ist für uns vor allem das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen. Vor dem Hintergrund des Sondierungsergebnisses im Bund könnte sonst die paradoxe Situation eintreten, dass die jungen Leute zwar den Bundestag und das Europaparlament mitwählen können, aber nicht den Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat.

Wir schlagen zahlreiche weitere Änderungen des Kommunalwahlgesetzes, der Gemeindeordnung sowie der Landkreisordnung vor. Wir wollen Einwohnerversammlungen und Bürgerbegehren deutlich erleichtern. Eingemeindungen ohne Bürgerentscheid sollen nicht mehr möglich sein, die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen sowie von Seniorinnen und Senioren wollen wir konkret regeln. Beratungsunterlagen für Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage sollen öffentlich sein. Wir fordern einen Mindeststandard für die Finanzierung der Stadtrats-, Gemeinderats- und Kreistagsfraktionen und eine angemessene Mindestentschädigung, die sich in den kommunalen Gremien engagieren. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollen generell als hauptamtlich tätig gelten.

Letztendlich ist kommunale Demokratie aber nur dann attraktiv, wenn es auch etwas zu entscheiden gibt. Die Städte und Gemeinde dürfen nicht länger am Gängelband des Freistaates hängen, sondern sie brauchen eigene Budgets, über deren Verwendung sie selbst gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort entscheiden können.“