Schollbach: „PEGIDA spaltet und trägt einen demokratiefeindlichen Charakter“

Anlässlich des vierjährigen Bestehens von PEGIDA erklärt der Dresdner Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende im Dresdner Stadtrat, André Schollbach (DIE LINKE):

„PEGIDA hat Hass und Hetze verbreitet, die Gesellschaft gespalten und zur Verrohung der gesellschaftlichen Debatten beigetragen. PEGIDA spaltet und trägt einen demokratiefeindlichen Charakter. Nicht nur der Anführer von PEGIDA ist ein mehrfach vorbestrafter Krimineller, auch von den Rednern und Teilnehmern wurden zahlreiche zum Teil schwerwiegende Straftaten begangen. Die Vielzahl an Gewaltdelikten und die große Zahl an Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verdeutlichen den demokratiefeindlichen Charakter dieser Gruppierung.“

André Schollbach wird sich am morgigen Sonntag bei „Herz statt Hetze“ einreihen und an der um 12 Uhr am Bahnhof Dresden-Neustadt startenden Demonstration teilnehmen.

Eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/14626) von André Schollbach hatte kürzlich ergeben, dass gegen Teilnehmer und Redner von PEGIDA-Versammlungen in Dresden durch die Staatsanwaltschaft bislang 198 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. In ihrer Antwort listet die Sächsische Staatsregierung sämtliche Sachverhalte, den jeweiligen Straftatbestand sowie den aktuellen Stand des Verfahrens auf. Der Beantwortung der Kleinen Anfrage liegt eine Sonderauswertung der Polizeidirektion Dresden zugrunde. Denn Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen von „PEGIDA“ werden laut Staatsregierung im Polizeilichen Auskunftssystem nicht separat erfasst und können daher nicht automatisiert ausgewertet werden.

Unter den genannten 198 Ermittlungsverfahren befinden sich jeweils 25 Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weiterhin wurden 18 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und 11 Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Zudem gab es Ermittlungsverfahren wegen Raubes, Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.