Umwelthilfe verklagt Sachsen, weil es kein Klimaschutzgesetz hat – Linksfraktion hatte gewarnt und einen Entwurf vorgelegt

Die Deutsche Umwelthilfe erhebt gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen beim Bundesverfassungsgericht Klimaklage gegen den Freistaat Sachsen. Dazu sagt Marco Böhme, Sprecher der Linksfraktion für Klimaschutz und Mobilität:

„Wir haben ausdrücklich vor einer Klage gewarnt, wenn Sachsen sich nicht endlich ein verbindliches Klimaschutzgesetz gibt, und einen Entwurf vorgelegt (Drucksache 7/4895, Eckpunkte). Erst im Juli haben die Regierungskoalition und Rechtsaußen unseren Vorschlag abgelehnt. Die Staatsregierung bügelte unseren Entwurf mit der Begründung ab, dass das Energie- und Klimaprogramm (EKP) aktualisiert worden sei. Dies geschah allerdings mit einem Jahr Verspätung – vor allem aber gibt es bis heute keine verbindlichen Klimaschutzziele und kein konkretes Maßnahmenprogramm. Unseren Gesetzentwurf hatten wir nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Bundesklimaschutzgesetz noch einmal verschärft. Verlangt werden vor allem für die nächsten 15 Jahre drastische Treibhausgasemissionseinsparungen und soziale Ausgleichsmaßnahmen. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht zu mehr sozialer Ungleichheit führen. Wer wenig Geld hat, besitzt weniger Möglichkeiten als reiche Menschen, sich klimafreundlich zu verhalten. 

Die deutsche Umwelthilfe verweist dementsprechend darauf, dass ,das „Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021“ weder relevante Zielstellungen enthält noch besteht Rechtsschutz für die Beschwerdeführenden, mit dem sie zum Erhalt ihrer Freiheitsrechte auf Nachbesserung drängen könnten.“ Zudem sind die im EKP und im Koalitionsvertrag genannten Ausbauziele für die Nutzung erneuerbarer Energieträger zwar ambitioniert – der Zubau von vier Terawattstunden bis zum Ende der Legislatur würde 200 neue Windräder bedeuten. Allerdings geschieht nichts dafür, dass diese Ziel auch erreicht werden. Im Gegenteil: In Sachsen gibt es derzeit einen massiven Rückbau von Windenergieanlagen, die Regionalpläne weisen schon jetzt zu wenige Flächen aus und werden durch die angekündigte 1.000 m-Abstandsregel noch zusätzlich beschränkt. Auch das von den Grünen geführte Umweltministerium versagt beim Klimaschutz in Sachsen!

Wenn es im Landtag keine Mehrheit für ambitionierten Klimaschutz gibt, muss der Freistaat eben gerichtlich dazu gezwungen werden, die Lebensgrundlagen der künftigen Generationen zu schützen. Die Regierungskoalition hätte die Blamage vermeiden können, verklagt zu werden – sie hätte längst ein Klimaschutzgesetz erarbeiten oder dem unsrigen Entwurf zustimmen können. Stattdessen leugnen immer wieder Politiker wie der CDU-Arbeitskreisleiter für Umwelt und Klimaschutz, Andreas Heinz, dass die Klimaerhitzung menschengemacht ist.“