Pfau / Richter: Mitbestimmung von Jugendlichen ermöglichen – Wahlrecht mit 16 einführen! Gesetzentwurf der Linksfraktion

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Parlaments-Drucksache 6/14865) zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen eingereicht. Mit diesem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen erhalten.

Dazu erklärt Janina Pfau, Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„In einigen Bundesländern können Jugendliche ab 16 schon wählen, und es ist endlich Zeit, dass dies auch für Sachsen der Fall ist. Außerdem wird mit unserem Gesetzentwurf  die Stellung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Mitbestimmung deutlich verbessert. Mit der Annahme unseres Gesetzentwurfes könnten sie bei einem Volksantrag, einem Volksbegehren und Volksentscheiden im Land sowie bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Kommunen bis hin zur unmittelbaren Beteiligung vor Ort einbezogen werden.

Wir folgen mit unserem Gesetzentwurf der Idee der UN-Kinderrechtskonvention.  In ihr wurde die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen als ein elementarer Punkt festgeschrieben. Wenn Kinder und Jugendliche schon von klein auf lernen, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen, werden sie dieses Recht auch später häufiger wahrnehmen.“

Lutz Richter, demokratiepolitischer Sprecher der Linksfraktion, ergänzt:

Brandenburg, Bremen und Hamburg zeigen, dass das geht: Dort haben Jugendliche bereits an mehreren Wahlen schon ab dem 16. Lebensjahr teilgenommen. Gerade bei Entscheidungen, welche die Kinder und Jugendlichen direkt betreffen, sollten diese mit Ab- und bestimmen dürfen. Es ist dabei völlig egal, ob es um die Straße im Ort oder um die Gemeinschaftsschule in Sachsen geht. Mehrere Studien zeigen, dass junge Menschen durchaus in der Lage sind, die Wirkung einer politischen Entscheidung nachzuvollziehen. Warum sollten sie also von demokratischen Prozessen ausgeschlossen sein? Mit dem Gesetzentwurf will die LINKE regeln, was anderorts in dieser Republik lange gang und gäbe ist.