Pinka: Vorsorge für Zeit nach Braunkohle weiter unsicher – Minister Dulig muss vorm Landtag Auskunft geben

Zum Abschluss der Vorsorgevereinbarungen (hier online) zwischen Oberberghauptmann und LEAG bzw. MIBRAG erklärt Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Monatelang musste ich dem Oberbergamt Stück für Stück brisante Informationen über Vereinbarungen mit den Bergbautreibenden abringen. Das Oberbergamt hat also durch diesen anhaltenden äußeren Druck gelernt und gibt nun selbst die Information über die Vorsorgevereinbarungen raus. Allerdings halten wir die Dokumente für rechtlich fragwürdig.

Erfreulich ist, dass nicht wie bisher die Abbaggerung von Mühlrose – obwohl noch nicht einmal genehmigt – fest eingeplant wurde (vgl. Ziffern 3.3 a und b S. 7 Vorsorgekonzept Nochten/ Reichwalde). Das ist im Fall des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain jedoch anders: Hier wird die Abbaggerung von Pödelwitz – obwohl noch nicht genehmigt – offenbar vorausgesetzt. Damit wird einer behördlichen Genehmigung der Tagebauerweiterung vorgegriffen und gleichsam werden durch die Vereinbarung etwaige Ergebnisse der Kohleausstiegskommission hinsichtlich verkürzter Tagebaulaufzeiten konterkariert. Auch die MIBRAG hat wohl bisher keine „Patronatserklärung“ abgegeben, dass sie überhaupt zahlungsfähig ist.

Und es gibt zahlreiche weitere Fragezeichen: Die sogenannten Sockelbeträge als Startkapital für das Sondervermögen, mit dem die Wiedernutzbarmachung am Ende des Braunkohleabbaus finanziert werden soll, werden unverständlicherweise erst in drei Jahren fällig.

Die Zukunftsaussichten der Braunkohleverstromung sind unerfreulich. Das war der Grund, warum Vattenfall die Braunkohlesparte mit Verlust abgestoßen hat, wie von Greenpeaceveröffentlichte vertrauliche Dokumente belegen. Diese Dokumente legen nahe, dass Vattenfall noch für 5 Jahre nach Eigentumsübergang finanziell einstehen müsste, wenn in voller Höhe Sicherheitsleistungen für die Wiedernutzbarmachung gefordert würden. Bis zum 30.09.2021 ist Gelegenheit dafür, danach endet die Einstandspflicht von Vattenfall, und wir befinden uns allein in der Hand von Finanzunternehmen, die nach unserer Kenntnis eine Haftungsübernahme durch den Mutterkonzern EPH ausschließen, oder sich sicherlich im Ernstfall den Forderungen zu entziehen wissen – notfalls durch Insolvenz. Diesbezüglich werde ich im kommenden Plenum eine Mündliche Anfrage an den Wirrtsschaftsminister Dulig richten (nächsten Freitag).