Pinka zu Mühlrose: Dulig an der Leine der Kohleindustrie – Abbaggerung gar nicht genehmigungsfähig!

Zum Verhalten des Wirtschaftsministers Dulig (SPD) zur angekündigten Umsiedlung von Mühlrose erklärt Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Sachsen wird jetzt komplett zur Bananenrepublik: Private Bergbauunternehmen können die Abbaggerung von Dörfern für klimaschädliche Zwecke auf Einwohnerversammlungen verkünden, und obgleich das Ganze noch gar nicht genehmigt ist, applaudiert der Wirtschaftsminister und dankt dem Unternehmen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wie in Schleife und Rohne gibt es auch in Mühlrose Menschen, die mit den Entschädigungszahlungen gerechnet haben und nun Sorge darum haben, dass das Geld doch nicht kommt. Für diese Menschen erscheint die Verlautbarung der LEAG wie eine Erlösung. Aber die Menschen könnten auch Entschädigungen für die jahrelange Unsicherheit erhalten, um aufgeschobene Sanierungen an ihren Häusern vornehmen zu können. Das hätte den Vorteil, dass die Dorf-Gesellschaft nicht gespalten wird – denn es gibt auch Einwohnerinnen und Einwohner, die nie umziehen wollten und deren Eigentum vom Grundgesetz geschützt wird. Deshalb muss in einem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren geklärt werden, ob der Kohleabbau unter Mühlrose noch von staatlichem Interesse ist. Dieses Verfahren ist noch gar nicht eröffnet. Auf Seite 53 des Kohlekommissions-Berichtes heißt es: für „das Sonderfeld Mühlrose des Tagebaus Nochten II (200 Umsiedlungen) wurde noch kein Rahmenbetriebsplan zugelassen.“

Und wenn die LEAG jetzt wie angekündigt den Kohleabbau unter Mühlrose beantragen würde? Alle Zeichen stehen dagegen, dass das Sächsische Oberbergamt die Abbaggerung überhaupt genehmigen kann (selbst wenn die Umsiedlung kommen sollte), denn: Die gegenwärtig gültige Abbau-Rahmenbetriebsplanung im Tagebau Nochten (ohne Mühlrose) ist bis 2026 befristet. Die bergrechtlichen Grundlagen für den Abbau von Mühlrose und weiteren 145 Mio. Tonnen Braunkohle sind nicht vorhanden – gegenwärtig läuft die vorgelagerte Scoping-Phase, in der die Inhalte der Umweltprüfung abgestimmt werden. Dem Ergebnis des Genehmigungsverfahrens darf nicht vorgegriffen werden, da die Gesamtsituation weniger eindeutig ist als noch vor Jahren.

Der Endbericht der Kohleausstiegskommission sieht vor, „dass zukünftig auf neue Braunkohletagebaue zur energetischen Nutzung verzichtet wird“ (S. 71 Abschlussbericht). Auch unter Beachtung der Rahmenbedingungen (S. 62 ff. Abschlussbericht) ist die Inanspruchnahme weiterer Orte nicht zu begründen. Auch Enteignungen für die Nutzung der Braunkohle sind vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtsprechung kaum denkbar: Belangen des Klimaschutzes wird ein höheres Gewicht beigemessen als Unternehmensinteressen - zumal die Energieversorgung auch ohne die Kohle unter Mühlrose sichergestellt ist.