Rico Gebhardt: Beschluss umsetzen und Arbeitsgruppe zur Verfassungsänderung bilden – Schuldenbremse auf den Prüfstand!

Als der Sächsische Landtag am 9. April 2020 den Corona-Bewältigungsfonds schuf, war damit auch der folgende Beschluss verbunden (Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen,Drucksache 7/2139, Ziffern I.4. und I.5.): „Vor diesem Hintergrund sind die im Artikel 95 Absatz 4 und Absatz 6 der Sächsischen Verfassung getroffenen Regelungen zur Berechnung der Normallage und zum Tilgungsziel einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Ziel ist es dabei sicherzustellen, dass einerseits langfristig orientierte Maßnahmen mit einer entsprechend langfristig orientierten Finanzplanung begleitet werden können und dass andererseits Regelungen in der Sächsischen Verfassung in ihrer Wirkung die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung von sozialem und wirtschaftlichem Wohlstand mit der erforderlichen Nachhaltigkeit der sächsischen Finanzpolitik in Einklang bringen. Notwendige Änderungen der sächsischen Verfassung infolge der Überprüfung nach Ziffer 4 werden bis Ende 2021 in Aussicht genommen.“

Dieser Beschluss ist bis heute nicht umgesetzt worden, die Überprüfung der Solidaritätsbremse in der Verfassung steht also aus. In der Plenarsitzung im Februar 2023 beantragt die Linksfraktion deshalb (Drucksache 7/12169), die Verfassungsregelungen endlich auf den Prüfstand zu stellen. Dazu soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, in die jede Fraktion zwei Abgeordnete entsendet. Die Gruppe soll dem Landtag bis Ende 2023 einen Bericht und einen Vorschlag vorlegen.Linksfraktionschef Rico Gebhardt erklärt:

„Wir müssen noch in dieser Wahlperiode die in Sachsen besonders strikten Regeln zur Solidaritätsbremse in der Verfassung anpassen. Dieses Instrument bringt mehr Schaden als Nutzen, zumal die von der Koalition gewollte schnelle Tilgung der Corona-Kredite den Staatshaushalt erheblich belastet. Auch in den kommenden Jahren steht deshalb viel Geld nicht für sinnvollere Zwecke zur Verfügung.

Die Koalition hat sich selbst verpflichtet, die Tilgungsfrist von acht Jahren sowie die Kriterien, wann der Freistaat Kredite aufnehmen darf, zu überprüfen. Das hat beispielsweise der damalige CDU-Redner Dr. Stephan Meyer in der Debatte deutlich gesagt. Man wollte Ende 2021 schon damit fertig sein. Jetzt schreiben wir das Jahr 2023 und es ist nichts passiert. Es muss endlich losgehen!“