Rico Gebhardt: Frist im Karenzzeitgesetz reicht nicht aus – doch wer weiß, ob es überhaupt beschlossen wird

Die Koalition hat kurz vor dem Ende der Wahlperiode doch noch ein Karenzzeitgesetz in den Landtag eingebracht. Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären soll bis zu zwölf Monate nach Amtsende eine Beschäftigung untersagt werden können, wenn diese einen Konflikt mit öffentlichen Interessen darstellte. Der Linksfraktionschef und rechtspolitische Sprecher Rico Gebhardt erklärt:

„Immerhin sollen kurz vor Toresschluss überhaupt noch Regelungen getroffen werden. Das ist immerhin ein kleiner Fortschritt. Allerdings wissen wir inzwischen: Dass die Koalition gemeinsam ein Gesetz ins Parlament einbringt, garantiert noch lange nicht, dass es auch beschlossen wird. Wir sind gespannt, ob diesem Gesetz dasselbe Schicksal blüht wie dem Agrarstrukturgesetz, dem Vergabegesetz und wohl auch dem Integrationsgesetz. Sachsen verdient eine Regierung, die wenigstens ihre eigenen Vereinbarungen einhält!

Wir hatten bereits zu Beginn der Wahlperiode ein Karenzzeitgesetz vorgeschlagen, das die Koalition allerdings am 15. Juli 2020 im Landtag abgelehnt hat (Drucksache 7/681). Es ist nun einmal geübte Unsitte in Sachsen, Vorstöße der Opposition aus Prinzip abzubügeln. Wir hatten damals eine Karenzzeit von 24 Monaten gefordert, Sachverständige hatten sogar 36 Monate vorgeschlagen. Die 12-Monats-Frist, die die Koalition plant, ist viel zu kurz.“