Rico Gebhardt: Die AfD will den Untersuchungsausschuss als Wahlkampfinstrument - Fehler des Sozialministeriums helfen ihr
Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Förderpraxis des Sozialministeriums erklärt der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt:
„Der Ausschuss kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Ergebnisse liefern, weil bis zum Ende der Wahlperiode viel zu wenig Zeit bleibt. Das weiß die AfD genau. Sie will den U-Ausschuss als Wahlkampfinstrument nutzen und erhofft sich zudem politische Munition gegen zivilgesellschaftliche Akteure. Die Fehler, die das Sozialministerium gemacht hat, helfen ihr dabei. Der Rechnungshof hat deren Aufarbeitung bereits öffentlichkeitswirksam vorangetrieben. Darüberhinausgehende Erkenntnisse erwarten wir vom U-Ausschuss nicht, jedenfalls nicht in der Kürze der Zeit.
Es muss künftig eine wirksame und rechtssichere Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure geben, die sich für das friedliche Zusammenleben, den Erhalt der Demokratie und die schnellstmögliche Integration zugewanderter Menschen einsetzen.
Wir respektieren das Minderheitenrecht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Landtag ist dem Begehr der Einbringerin heute gefolgt, indem die Koalition sich enthalten hat. Wir haben gegen den Einsetzungsantrag gestimmt, den die AfD erst hingeschludert und dann wegen verfassungswidriger Passagen ganze drei Mal geändert hat. Anders als die Koalition sind wir aber nicht der Meinung, dass der Antrag jetzt zulässig ist.
So sollen nach wie vor rechtswidrig Aspekte untersucht werden, die private Sachverhalte betreffen. Die AfD will zum Beispiel nach wie vor wissen, ,ob und in welchem Umfang sich Zuwendungsempfänger politisch betätigt haben‘. Sie spricht von einer ,kaum überschaubaren Akteurslandschaft‘ und vom ,undurchsichtigen, selbstbezogenen Charakter einzelner Projekte‘. Dass solche Aussagen nicht Untersuchungsgegenstand sein können, merkt man schon daran, dass ,Überschaubarkeit‘, ,Undurchsichtigkeit‘ und ,Selbstbezogenheit‘ nicht beweiszugänglich sind - das sind abstrakte Bewertungen.“