Rico Gebhardt: Ein Sondervermögen ist ein legitimer Weg zum sozialen Ausgleich und zur Krisenvorsorge in Sachsen

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Die Linksfraktion bringt heute einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem die Verfassung geändert und ein Sondervermögen für den sozialen Ausgleich im Umfang von bis zu fünf Milliarden Euro errichtet werden soll (Drucksache 7/11152). Dazu erklärt Fraktionschef Rico Gebhardt:

„Anfang Juni beschlossen SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU im Bundestag ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro. Damit sollen die jetzt schon enormen Rüstungsausgaben in den nächsten Jahren am laufenden Haushalt vorbei weiter erhöht werden, obwohl schon jetzt viel Geld in Beraterverträgen und fehlgeschlagenen Beschaffungsprojekten versickert. Wir haben keinen Zweifel daran gelassen, dass wir diese Entscheidung und diesen Zweck für falsch halten – auch weil dieses Sondervermögen der Zivilbevölkerung und den ukrainischen Streitkräften, die ihr Land mit allem Recht verteidigen, aktuell gar nicht hilft. Der Zweck ist falsch, aber das Mittel an sich ist legitim: Der Staat sichert mit Krediten seine Handlungsfähigkeit, um Ziele zu erreichen, die er mit dem normalen Staatshaushalt nicht erreichen kann.

Was der Bundestag kann, kann auch der Landtag. In Sachsen schnürt das Korsett Schuldenbremse den Staat besonders fest ein. Wäre er ein menschlicher Körper, dann wäre er spätestens jetzt blau angelaufen. Ihm darf aber nicht die Luft ausgehen! Deshalb ist das Wort Schuldenbremse falsch: Gebremst werden staatliche Investitionen, gebremst werden staatliche Schritte hin zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität. Daher lautet der richtige Begriff: Solidaritätsbremse.

Der Landtag soll ein Sondervermögen mit Verfassungsrang von bis zu fünf Milliarden Euro errichten. Dahinter steht, anders als beim Aufrüstungs-Sondervermögen, ein sinnvoller Zweck: Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit herzustellen. Als der Landtag 2013 die Landesverfassung änderte, wurde auf Drängen der Linksfraktion der soziale Ausgleich als Haushaltsprinzip verankert. Allerdings wissen wir inzwischen, dass für diesen sozialen Ausgleich – dazu gehören grob formuliert auch Hilfeleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen – Mittel außerhalb des Staatshaushaltes erforderlich sind. Immer wieder kommt es zu Krisen und Naturereignissen, die sich der Kontrolle des Freistaates entziehen und die von niemandem direkt verschuldet worden sind. Deren Folgen müssen dennoch bewältigt werden. In der Corona-Pandemie ist ein Sondervermögen eingerichtet worden. Ohne diesen Fonds wären wir nur mit noch viel größeren sozialen und volkswirtschaftlichen Schäden durch die ersten Pandemiejahre gekommen. Andere denkbare Krisen sind Naturkatastrophen, wie die in diesem Jahr stattgefundenen Waldbrände. Wir wollen vorausschauend das legitime Mittel der Kreditaufnahme nutzbar machen.“