Rico Gebhardt: Nach Bundesverfassungsgerichts-Urteil jetzt über die sächsischen Regeln zur Solidaritätsbremse verhandeln!
Zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse erklärt Linksfraktionschef Rico Gebhardt:
„Dem Bund steht künftig deutlich weniger Geld zur Verfügung, um den Übergang ins Zeitalter sauberer und preiswerter Energieversorgung zu bewältigen. Das zu bedauern ist keine Kritik am Bundesverfassungsgericht. Das Problem sind die gesetzlichen Regeln, die das Gericht durchgesetzt hat.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Koalition sich wohl auf Verfassungsänderungen geeinigt hat. Im Lichte des Urteils ist es höchste Zeit, zusätzlich über die besonders strikten sächsischen Regelungen zur Solidaritätsbremse zu verhandeln, mindestens über die zu kurze Tilgungsfrist für Kredite.
Niemand fordert, Geld zu verpulvern. Das andere Extrem, staatliche Kreditaufnahme nur bei Naturkatastrophen und in außergewöhnlichen Notsituationen zu erlauben, ist genauso schädlich. Zu viele Politikerinnen und Politiker glauben, sie bekämen am Wahltag Stimmen für einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Das ist Quatsch – und dennoch verhindert der Fetisch Solidaritätsbremse wichtige Investitionen in Bildung, Soziales, Klimaschutz, in bezahlbaren Wohnraum, Schulen, Kitas, Verkehrswege. Das belastet kommende Generationen. Diese haben am meisten davon, wenn die Infrastruktur intakt ist und der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Deshalb sollte vernünftig investiert werden, bei Bedarf mit Krediten. Das stützt auch die Wirtschaft.“