Rico Gebhardt: Sachsen verdient ein modernes Landtagswahlrecht – Wahlkreis-Manipulation wie in Dresden ausschließen!

Heute entscheidet der Landtag über die Wahlrechtsnovelle der Koalition und den Vorschlag der Linksfraktion, Mehrpersonenwahlkreise einzuführen (Drucksache 7/11485). Fraktionschef Rico Gebhardt erklärt:

„Vor dem Wahltermin am 1. September 2024 muss das Wahlrecht geändert werden. Wir schlagen eine Alternative zum bisherigen Vorgehen vor, regelmäßig die Wahlkreise neu zuzuschneiden. Anstelle der 60 Ein-Personen-Wahlkreise wollen wir 15 Mehrpersonenwahlkreise bilden. Pro Wahlkreis könnten zwischen vier und sieben Personen ein Direktmandat erringen, die Zahl der Direktmandate wüchse also von 60 auf 80. Jede Partei und jede Wählervereinigung könnte dafür pro Wahlkreis bis zu sechs Personen aufstellen. Dann können die Wählerinnen und Wähler nicht nur Parteien, sondern auch Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Partei auswählen. Alle Debatten um den Wahlkreiszuschnitt wären dann überflüssig, weil die Bevölkerung stets entsprechend ihrer tatsächlichen Verteilung repräsentiert wäre. Die Sachverständigenanhörung hat bestätigt, dass unser Entwurf unkompliziert, juristisch und wahlmathematisch hundertprozentig korrekt ist. Er würde sogar dazu führen, dass im Falle einer Mandatsniederlegung zuerst Menschen aus dem jeweiligen Wahlkreis nachrücken, nicht von einer Landesliste.

Die regelmäßigen Neu-Zuschnitte ermöglichen es der Regierungskoalition, Wahlkreise in ihrem Sinne zu formen. Das ist problematisch, wie wir in Dresden sehen. Wegen des Bevölkerungszuwachses hat Dresden künftig acht statt sieben Wahlkreise. Die Frage, wie man die Stadt am sinnvollsten in acht bevölkerungsmäßig annähernd gleich große Stücke teilen kann, erlaubt mehrere Antworten. Rein rechnerisch kommen zweieinhalb Wahlkreise auf die Neustädter und fünfeinhalb Wahlkreise auf die Altstädter Elbseite. Ein Wahlkreis muss also zwingend elbüberschreitend sein. Die Unabhängige Wahlkreiskommission hat einen Vorschlag gemacht und sich insbesondere an einer möglichst exakten Gleichverteilung der Bevölkerung orientiert. Der elbüberschreitende Wahlkreis liegt bei ihr im Dresdner Westen. Der Landesverband der LINKEN hat eine Variante ausgetüftelt, die den elbschneidenden Wahlkreis ins Stadtzentrum verlegt, er wäre dann durch die Elbbrücken bestens verbunden. Die gesetzlichen Vorgaben wären in beiden Fällen eingehalten. Die Koalition aber will drei elbquerende Wahlkreise einführen und weicht hinsichtlich der gleichmäßigen Bevölkerungsverteilung wesentlich stärker vom Optimum ab. Sie packt dabei Gebiete beiderseits der Elbe in denselben Wahlkreis, die nicht einmal durch eine Fähre verbunden sind. Die Erklärung: Die Koalition will die Dresdner Wahlkreise nach den Erfolgsaussichten bestimmter Koalitionsabgeordneter zuschneiden. Da gibt es einen Abgeordneten, der in der Johannstadt wohnt und dessen Partei ihre Hochburg in der Neustadt hat. Deshalb kommt beides in einen Wahlkreis. Diese Versuchung der Manipulation muss weg!“