Rico Gebhardt: Vorschlag der Linksfraktion für ein modernes Landtagswahlrecht ist verfassungsgemäß und eine dauerhafte Lösung

Heute hörte der Innenausschuss Sachverständige zur Wahlrechtsnovelle, welche die Koalition plant, sowie zum Vorschlag der Linksfraktion, Mehrpersonenwahlkreise einzuführen (Drucksache 7/11485). Der Vorsitzende Rico Gebhardt erklärt:

„Die Sachverständigen haben zu unserem Vorschlag keinerlei verfassungsrechtliche oder wahlmathematische Bedenken. Würde der Landtag ihn umsetzen, wären alle Debatten um den Wahlkreiszuschnitt überflüssig, weil die Bevölkerung trotz demografischer Veränderungen stets entsprechend ihrer tatsächlichen Verteilung repräsentiert wäre. Es überwog die Meinung, dass unser Gesetzentwurf insgesamt die örtliche Erreichbarkeit der Abgeordneten und den Frauenanteil im Parlament verbessern würde. Der Wahlrechtsexperte von Mehr Demokratie e.V., Karl-Martin Hentschel, betonte den gesamteuropäischen Trend zu Mehrpersonenwahlkreisen, die besser als Ein-Personen-Wahlkreise geeignet sind, die Bevölkerung zu repräsentieren.

Die Linksfraktion schlägt vor, anstelle der 60 Ein-Personen-Wahlkreise 15 Mehrpersonenwahlkreise zu bilden. Die Landkreise und die Kreisfreie Stadt Chemnitz stellen dabei je einen Wahlkreis, die Kreisfreien Städte Dresden und Leipzig je zwei Wahlkreise – analog zu den Bundestagswahlkreisen. Pro Wahlkreis könnten zwischen vier und sieben Personen ein Direktmandat erringen, die Zahl der Direktmandate wüchse also von 60 auf 80. Jede Partei und jede Wählervereinigung könnte pro Wahlkreis bis zu sechs Personen aufstellen, die sich um ein Direktmandat bewerben. Dann können die Wählerinnen und Wähler nicht nur Parteien, sondern wie bei der Kommunalwahl auch Bewerberinnen und Bewerbern der jeweiligen Partei auswählen.

Das bisherige System der Einzelwahlkreise zeigt ein Dilemma: Entweder werden Wahlkreise gebildet, die räumlich und politisch nicht wirklich zusammenhängen – oder Wahlkreise weichen zu weit von der durchschnittlichen Größe ab, was nach geltender Rechtsprechung nicht hinnehmbar ist. Das System der Einzelwahlkreise ist zudem anfällig für ,politische Zuschnitte‘. Das zeigt sich bei der vorgeschlagenen Wahlkreiseinteilung in Dresden, bei der sich die Koalition über die Empfehlungen der Wahlkreiskommission und der Stadt Dresden hinwegsetzt.“