Sarah Buddeberg: 25. November „Tag der Gewalt an Frauen“ - Mit 16 Punkten gegen häusliche Gewalt - umfassend und effektiv

Die erfassten Fälle geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt steigen in Sachsen seit Jahren an. 2021 wurden 9.020 Fälle von Gewalt in der Partnerschaft gemeldet. Auch die Zahl der Beratungen bei häuslicher Gewalt und Stalking ist gestiegen: 2021 waren es 3.432 Fälle, etwa 530 mehr als 2019.

Dazu sagt Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs-, Inklusions- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE:

„Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist kein privates, individuelles Problem einzelner Betroffener. Aus vielen Gesprächen und meinen Kleinen Anfragen ist bekannt, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention bitter nötig ist.

Die in den vergangenen Jahren neu geschaffenen Schutzeinrichtungen wurden sofort vollständig genutzt. Doch immer wieder müssen Betroffene abgewiesen werden, da der reale bedarf nicht abgedeckt ist. Das Netzwerk gegen Häusliche Gewalt und Stalking Leipzig benannte in einem offenen Brief die dramatische Situation. Bereits bei einer Landtags-Anhörung im Mai 2021 wurden durch die Sachverständigen viele Schutzlücken benannt, die auf Landesebene beseitigt werden müssen. So ist Sachsen nach einer Erhebung der Hochschule Merseburg bundesweit Schlusslicht bei der Versorgung mit Trauma-Ambulanzen und Fachberatungsstellen. Auch für den Bereich der Justiz wurde erheblicher Fortbildungsbedarf geschildert, damit gewaltbetroffene Frauen zu ihrem Recht kommen.

Dennoch lassen konkrete Schritte der Landesregierung weiter auf sich warten, selbst der angekündigte „Landesaktionsplan Istanbul-Konvention“ verzögert sich. Die Linksfraktion hat deswegen einen Antrag (DRUCKSACHE 7/14957) zur wirkungsvollen Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt eingebracht.

Da die vorhandenen Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen dem Bedarf nicht entsprechen, muss dringend bei Anlaufstellen für überdurchschnittlich gefährdete Gruppen, beispielsweise Frauen mit Behinderungen, nachgearbeitet werden. So fordert es auch der GREVIO-Ausschuss. Unser Antrag zeigt, mit welchen Schritten Sachsen bessere Prävention und wirksamen Schutz der Betroffenen erreichen kann.“