Sarah Buddeberg: Tag gegen Queerfeindlichkeit – Diskriminierung beenden, selbstbestimmte Familienplanung ermöglichen!

Vor knapp einem Jahr erschien die Studie zu Lebenslagen von lsbtiq* Personen in Sachsen. Ein besonders drastisches Ergebnis der Befragung lautet, dass die Befragten im Bereich der Familiengründung die mit Abstand geringsten Chancen sehen, mit anderen gleichgestellt zu sein.

Um diese Diskriminierung zu beenden, hat DIE LINKE einen Antrag (Drucksache 7/8407) eingebracht, der den Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Kinderwunschbehandlung auf gleichgeschlechtliche Paare sowie Alleinstehende ausweitet.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt lehnten die Koalitionsfraktionen den Antrag mit der Begründung ab, es müsse die geplante Regelungen des Bundes abgewartet werden, um in Sachsen die Landesförderung rechtssicher umzusetzen. Dazu sagt Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs-, Inklusions- und Queerpolitik:

„Es gibt keinen rechtlichen Grund, die finanzielle Unterstützung nur Paaren in einer Mann-Frau-Beziehung zu gewähren. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, das Saarland oder Bremen zeigen, das eine Lösung auf Landesebene einfach machbar ist. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/12491) zum Thema belegt, dass es keine Argumente für diese Benachteiligung gibt. Es ist einzig eine Frage des politischen Willens.

Das Ergebnis der Lebenslagenstudie ist der Staatsregierung bekannt. Umso erschütternder ist die heute im Ausschuss abwartende, ja desinteressierte Haltung der Regierungsfraktionen, sowie deren Unwille, diese Diskriminierung zu beseitigen. CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben wissentlich dagegen gestimmt, in der Woche des Internationalen Tages gegen Queerfeindlichkeit ein deutliches Zeichen zu setzen.

Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt eine große seelische Belastung dar – unabhängig vom eigenen Beziehungsstatus. Tausende Menschen werden ausgeschlossen, wenn die Förderung auf verschiedengeschlechtliche Paare beschränkt bleibt. Wir stehen auch in Zukunft dafür, dass diese Diskriminierung beendet wird und allen Betroffenen eine Kinderwunschförderung bekommen können.“

Zum Hintergrund:

Seit 2009 werden in Sachsen Kinderwunschbehandlungen finanziell gefördert. Damit können manche Paare in Sachsen einen Zuschuss zu den sehr hohen Behandlungskosten erhalten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern unterstützt der Freistaat allerdings nur verschiedengeschlechtliche Paare.

Keinen Anspruch auf die Förderung haben gleichgeschlechtliche Paare, alleinstehende Frauen und Menschen, die schwanger werden können. Auch Paare, die auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind, werden davon ausgeschlossen.