Schaper: 2017 gab es für die 54 Tierheime nur 629.000 Euro vom Land – Finanzierung sichern, Tierschutzorganisationen stärken

Die Linksfraktion hat dem Landtag heute ihr „Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände“ vorgelegt (Drucksache 6/14771). Dazu Susanne Schaper, tierschutzpolitische Sprecherin:

„Tierschutz ist ein Staatsziel in Sachsen und eine Pflichtaufgabe der Kommunen – aber die sind weit davon entfernt, dafür genug Geld zu haben. Den Tierschutzorganisationen fehlen verbindliche Beteiligungsrechte. Diese Missstände wollen wir nun per Gesetz beheben.

Für die 54 Tierheime in Sachsen standen im Landeshaushalt 2016 weniger als 520.000 Euro bereit, 2017 rund 629.000 Euro (Drucksache 6/12485). Das ergibt pro Heim rund 9.600 Euro bzw. rund 11.600 Euro. Damit lässt sich nicht einmal eine hauptamtliche Tierheimleitung finanzieren. Neben ihren eigentlichen Aufgaben müssen die Heime also weiter Spenden einwerben.

Neben Spenden und den spärlichen Zuschüssen vom Freistaat erhalten Tierheime Pauschalen von den Kommunen. Deren Höhe variiert und liegt im Durchschnitt in Sachsen bei einem Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner. In einigen Landkreisen, in denen ich Tierheime besuchte, betragen diese Pauschalen sogar nur 30 Cent. 2010 errechnete der Deutsche Tierschutzbund, dass eine Fundtierkostenpauschale in Höhe von einem Euro plus 7 Prozent Umsatzsteuer notwendig wäre, damit die Tierheime kostendeckend arbeiten können. Gelöst werden kann dieses Problem, wenn den Kommunen die für die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe entstehende Ausgaben und Kosten in voller Höhe erstattet werden. Das wollen wir gesetzlich festschreiben.

Anerkannte Tierschutzorganisationen sollten, insbesondere in Verwaltungsverfahren, mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bekommen. Wir fordern ein tierschutzrechtliches Verbandsklagerecht, damit sie behördliche Anordnungen und Entscheidungen gerichtlich prüfen lassen oder gegen die Untätigkeit von Behörden in Tierschutzangelegenheiten gerichtlich vorgehen können. Ein Verbandsklagerecht gibt es schon in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein.

Wir schlagen außerdem vor, einen unabhängigen Landestierschutzbeirat zu bilden, der das zuständige Staatsministerium berät. Der Landtag soll eine Sächsische Landesbeauftragte oder einen Sächsischen Landesbeauftragten für die Belange des Tierschutzes wählen. Sie oder er berät bei spezifischen Anliegen des Tierschutzes, nimmt Anregungen entgegen und wirkt bei der Sicherstellung tierschutzrechtlicher Bestimmungen mit. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte sollen zudem kommunale Tierschutzbeiräte bilden. Wir sind gespannt auf die Debatte im Landtag. Beim Tierschutz müssten sich doch alle einig sein. Oder?“