Schaper: Linksfraktion will Pflegenotstand-Ausgleich-Budget für Sachsen – Konsequenz aus Ergebnissen der Pflege-Enquete

Zum Antrag „Auflage eines Pflegenotstand-Ausgleich-Budgets“ (Parlaments-Drucksache 6/18047)  erklärt Susanne Schaper, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

In einer Zeit, in der trotz Mangel an Pflegeplätzen ganze Pflegeheime wegen zu wenigen Fachkräften geschlossen werden, besteht gerade in Sachsen akuter Handlungsbedarf. Wir sind das demographisch älteste Bundesland, und deshalb muss die Staatsregierung aufhören, ständig mit dem Finger auf die Bundespolitik zu zeigen und nur abzuwarten. Die pflegenden Angehörigen und die Pflegebedürftigen benötigen Unterstützung jetzt.

Leider hat es die Koalition unterlassen, aus den seit 19. Dezember letzten Jahres vorliegenden Ergebnissen der Landtags-Enquete-Kommission zur Pflege tatsächlich konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, die der Aufgabenstellung der Kommission entsprechen: „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“. Deshalb legt die Linksfraktion nun als konkreten Vorschlag ein „Sächsisches Pflegenotstand-Ausgleich-Budget“ in Höhe von zunächst 150 Millionen Euro jährlich vor.

Ziel ist die zeitliche Überbrückungsfinanzierung dringend notwendiger Sofortmaßnahmen zur Abwendung eines Pflegenotstandes in Sachsen. Daraus sollen u.a. Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige, Kostenübernahme bei der Pflegausbildung und Zuschüsse zur Deckelung des Eigenanteils der zu pflegenden Menschen und ihrer Angehörigen für die Kosten der stationären Pflege erfolgen. Es darf nicht sein, dass Menschen weiterhin massenhaft bei Pflegebedürftigkeit zu „Sozialfällen“ werden, weil die Kosten für die stationäre Pflege oft die Rente der Betroffenen übersteigen. Wir fordern die Einführung einer Pflegevollversicherung. Bis zu ihrer Durchsetzung muss es eine Übergangslösung geben. Das gilt auch für die Abwendung eines Pflege-Personalnotstandes.

Wir werden diesen Antrag inhaltlich unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode im Herbst erneut einreichen, damit der neue Landtag gegebenenfalls durch einen Nachtragshaushalt entsprechend die Weichen stellen kann. Und damit sich dann niemand darauf herausreden kann, dass das alles zu schnell geht, können sich die verschiedenen politischen Kräfte schon jetzt damit vertraut machen!