Schollbach zum Strafverfahren gegen Frauke Petry wegen des Verdachts des Meineids

Am kommenden Montag, dem 18. Februar 2019, beginnt vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden die Hauptverhandlung gegen die Abgeordnete des Deutschen Bundestags und des Sächsischen Landtags, Frauke Petry, wegen Meineids (Aktenzeichen des Landgerichts Dresden: 15 KLs 205 Js 29021/16).

Die Strafkammer hatte mit Beschluss vom 8. Oktober 2018 die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss unter Eid wahrheitswidrige Angaben getätigt zu haben. Der Jurist und Landtagsabgeordnete André Schollbach (DIE LINKE) hatte hierauf im Februar 2016 bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige wegen des Verdachts des Meineids gemäß § 154 Abs. 1 StGB gegen Frauke Petry erstattet.

Dieser Strafanzeige lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 12. November 2015 führte der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags eine mündliche Verhandlung gemäß § 8 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz durch. In dieser mündlichen Verhandlung wurden Frauke Petry sowie der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Carsten Hütter als Zeugen vernommen und jeweils auf Antrag von André Schollbach vereidigt. Petry verstrickte sich in wesentlichen Punkten in erhebliche Widersprüche. Dies betraf Darlehens-Gewährungen durch Landtagskandidaten an die AfD im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 in Sachsen.

Gemäß § 154 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.

Dazu erklärt der Abgeordnete André Schollbach

„Der Verdacht einer erheblichen Straftat steht im Raum. Für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen. Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestehen berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.“