Sodann: KZ Sachsenburg – Staatsregierung und Stiftung dürfen Verantwortung für Gedenkort nicht an Stadt / Bund abschieben

Zur Entscheidung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten (StSG), einen Erinnerungsort am früheren Konzentrationslager Sachsenburg zu unterstützen, aber seine Errichtung nicht zu finanzieren (siehe „Freie Presse“), erklärt Franz Sodann, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Der Stiftungsrat hat der Meldung zufolge das Konzept einer Bürgerinitiative zur Errichtung einer Gedenkstätte KZ Sachsenburg befürwortet. Wer nun glaubt, dass die Arbeiten zur Schaffung der Gedenkstätte alsbald beginnen können, sieht sich getäuscht. Zwar habe der Stiftungsrat dem Plan zugestimmt, jedoch keine Förderzusage gegeben. Zum einen erlaube das der Stiftungszweck nicht. Eine institutionelle Förderung, wie im Stiftungsgesetz für Sachsenburg vorgesehen, könne erst nach der Errichtung der Gedenkstätte erfolgen. Zum anderen fehle der StSG schlicht das nötige Geld. Der Kommune, also der Stadt Frankenberg, rät die Stiftung, einen Projektantrag beim Bund zu stellen.

Die Linksfraktion fordert die Stiftung und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf, ihre Passivität bei der Schaffung einer Gedenkstätte KZ Sachsenburg endlich aufzugeben und sich nicht länger aus der Zuständigkeit für die Erinnerung an Verbrechen des Nationalsozialismus in Sachsen herauszureden. Wir rufen die CDU/SPD-Koalition auf, im nächsten Doppelhaushalt die Mittel für die Gedenkstätte KZ Sachsenburg einzustellen. Sollte sie das nicht tun, wird DIE LINKE einen entsprechenden Antrag stellen.

Auf der Tagesordnung des Landtags stand Ende April der Antrag der Linksfraktion „Gedenkort KZ Sachsenburg erhalten und ausbauen“ (Parlaments-Drucksache 6/10439). Ziel war, wie auch in der Landtagsdebatte zum Ausdruck gebracht, die institutionelle Förderung.