Staatskanzlei will sich Zugriff auf alle Personaldaten sichern / Bartl kritisiert im „Lehrerpaket“ verpackten Grundrechtseingriff

Die Staatsregierung will sich über ein in das Lehrerpaket eingefügtes „Personalanalysegesetz“ selbst dazu ermächtigen, die Personaldaten der etwa 80.000 Angestellten, Beamten und Richter des Freistaates an die Staatskanzlei zu übermitteln. Der Sächsische Richterverein kritisiert das als „verfassungswidrig“. Der Landesvorsitzende Reinhard Schade erklärte: „Dass die Öffentlichkeit durch die Debatte um die Lehrerverbeamtung abgelenkt ist, nutzt die Staatsregierung für den größten Einschnitt in den Schutz der Beschäftigtendaten in der Geschichte des Freistaates. Im Lehrerpaket wurde das Personalanalysegesetz versteckt. Das ist eine Datenkrake, die jeden Angestellten, Beamten und Richter im Freistaat für die Staatskanzlei zum gläsernen Mitarbeiter und zur Verschiebemasse auf dem Schachbrett ihrer Personalpolitik macht.“

Dazu sagt der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Bartl:

„Der Vorgang ist wieder typisch für den Umgang der Staatsregierung mit dem Parlament: Der Gesetzentwurf zum ohnehin hoch umstrittenen Lehrerpaket (Drucksache 6/14443) wird kurzerhand mit einem ,Personalanalysegesetz‘ bepackt. Es sieht unter anderem vor, die Personaldaten aller Angestellten, der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Freistaates pseudonymisiert an die Staatskanzlei zu übermitteln – zur quasi unbegrenzten Aus- und Verwertung, angeblich für ein ,strategisches ressortübergreifendes Personalmanagement‘.

Damit vergreift sich die Staatsregierung erneut an den Grundrechten. Denn die Regelungen, die mit den dramatischen Problemen im Bildungsbereich nur mittelbar zu tun haben, betreffen alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der Gerichte. Wenn sämtliche Personaldaten bei der Staatskanzlei gespeichert und bearbeitet werden, greift das zudem in die Ressortverantwortung der Staatsministerien ein.

Wir werden neben der entsprechenden Intervention im Gesetzgebungsgang den Sächsischen Datenschutzbeauftragten bitten, sich dieses vom Richterverein zu Recht als verfassungswidrig angegriffenen Unterfangens nachdrücklich anzunehmen. Auch in der Hoffnung, dass dies zur verfassungsrechtlichen Bildung der Staatsregierung beitragen kann.“