Stange: Das Polizeigesetz bleibt ein Fall fürs Verfassungsgericht

Zur heute verkündeten Einigung von CDU und SPD, die geplante Novelle des Polizeigesetzes zu verändern, erklärt der Innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Enrico Stange:

„Auch diese Änderungen zerstreuen nicht unsere Bedenken, dass das geplante neue Polizeirecht unverhältnismäßig tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Die Landesregierung verlangt einen hohen Preis von der Bevölkerung, ohne tatsächlich mehr Sicherheit zu schaffen. Wir streben weiter ein Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof an, um die Neuregelungen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Die Polizei-Beschwerdestelle wird nur zur vertrauenswürdigen Anlaufstelle für die Bevölkerung und die Beamtinnen und Beamten, wenn sie unabhängig ist. Unabhängig wird sie nur, wenn sie nicht länger der Landesregierung untersteht, der ja auch die Polizei unterstellt ist. Es ist ein fauler Kompromiss, sie nun vom Innenministerium zur Staatskanzlei zu schieben. Sie muss beim Landtag angesiedelt sein. Denn die Aufgabe, die Polizei demokratisch zu kontrollieren, fällt dem Parlament zu.

Die Bodycam kommt nun offenbar so, wie sie im Leipziger Pilotprojekt ausprobiert wird. Dieses Pilotprojekt ist verlängert worden – weil die Datenbasis bisher zu klein ist. Unsere grundsätzlichen Zweifel bleiben. Denn die Beamtinnen und Beamten entscheiden bisher allein, wann sie die Kamera einschalten. Drücken sie den Knopf, werden bisher je nach Modell zwischen 30 und 60 Sekunden rückwirkend gespeichert. Der Ursprung einer Eskalation, egal von welcher Seite sie ausging, wird deshalb oft nicht für die Auswertung aufgezeichnet sein.“