Stange lädt CDU-Generalsekretär zu öffentlicher Diskussion über Polizeigesetz-Entwurf ein: Dann sieht man, wer Mythen verbreitet

Der sächsische CDU-Generalsekretär Alexander Dierks kündigt nach einem Bericht der „Freien Presse“ eine Kampagne für das von CDU und SPD gemeinsam entworfene künftige sächsische Polizeigesetz an und wirft den Gegnern der Novelle „Falschbehauptungen" vor.

Dazu erklärt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Ich lade Herrn Dierks hiermit ganz offiziell ein, mit mir gemeinsam in einem oder auch mehreren öffentlichen Bürgerforen das beabsichtigte Polizeivollzugsdienstgesetz sowie das Polizeibehördengesetz (Landtags-Drucksache 6/14791) zu erläutern und zu diskutieren. Dabei wird sich unter Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern recht schnell herausstellen, wer welche Mythen über den Gesetzentwurf in Umlauf bringt und welche tatsächlichen Grundrechtseingriffe mit den im Gesetz verankerten Befugnissen verbunden sein werden.

Mit dem Gesetzentwurf haben CDU und SPD Instrumentarien der Strafverfolgung aus der Strafprozessordnung in das Gefahrenabwehrrecht übertragen und wollen unter dem Ansatz, Straftaten verhüten zu wollen, polizeiliche Maßnahmen ermöglichen, die tief in Grund- und Freiheitsrechte sowie in den Kernbereich privater Lebensführung von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen. So sollen aufgrund polizeilicher Prognosen unbescholtene Menschen mit Meldeauflagen, Aufenthaltsver- und -geboten sowie Kontaktverboten belegt werden können.

Auch das Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten, Psychologen und Journalisten steht mit diesem Gesetz auf dem Spiel. Damit würden die auf Vertrauen gebauten Beziehungen zwischen Patienten und ihren Ärzten und Psychologen ebenso gefährdet wie zwischen Informanten und Journalisten. Zudem dürfte dies offenbar auch ohne richterliche Entscheidung erfolgen, was im Strafverfahren nur mit richterlichem Beschluss möglich wäre.

Eine ehrliche Information über die Befugnis- und Aufgabenzuweisungen sowie die damit verbundenen Risiken für unbescholtene Menschen ist dringend erforderlich. Auch wenn Herr Dierks mein Angebot nicht annehmen sollte, werde ich diese wichtige Aufklärungsarbeit fortsetzen. Es geht um nicht weniger als die ungehinderte Ausübung der Grund- und Freiheitsrechte und den Fortbestand der Unschuldsvermutung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.