Stange: Polizeigesetz-Entwurf Wahlkampfmanöver auf Kosten von Grundrechten – Klage vor Verfassungsgericht angestrebt

Zum vom Kabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes erklärt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

Die gegenwärtige Sicherheitslage taugt nicht als Begründung für die beabsichtigte Verschärfung des sächsischen Polizeirechts, vielmehr muss Innenminister Wöller eine abstrakte terroristische Bedrohung ins Feld führen. Erfahrungen der Terrorbekämpfung in Sachsen (Al-Bakr) haben aber gezeigt, dass nicht fehlende Befugnisse die Polizei vor Probleme stellte, sondern behördliches Versagen und fehlendes Training.

Der Zeitplan der Gesetzesinitiative und Äußerungen von Ministerpräsident und Innenminister deuten auf ein Wahlkampfmanöver hin. So wird Michael Kretschmer im Rückblick auf den Bürgerdialog vergangene Woche so wiedergegeben: Es werde „ein hartes, ein knallhartes Gesetz“ sein. Zentraler Dreh- und Angelpunkt des Gesetzentwurfs ist der sogenannte „Gefährder-Ansatz“, bei dem die Eingriffsschwelle für polizeiliches Handeln allein aufgrund von Annahmen und Vermutungen (Prognose) abgesenkt wird. Dass dabei die sonst wesentliche Unschuldsvermutung schweren Schaden nimmt, wird von den Autoren des Gesetz-Entwurfs billigend in Kauf genommen.

Aufgrund dieses Ansatzes will die Koalition schwerwiegende Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte wie Unverletzlichkeit der Wohnung ermöglichen. So soll die Freizügigkeit der Person über polizeiliche Meldeauflagen sowie Aufenthaltsanordnungen und –verbote sowie Kontaktverbote stark beschränkt werden können. Tiefe Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung sollen über die Erstellung von Bewegungsprofilen durch den Einsatz der elektronischen „Fußfessel“ sowie erweiterte Funkzellenabfragen eröffnet werden. Auch im öffentlichen Raum sollen die Möglichkeiten zur Videoüberwachung erweitert und die Gesichtserkennung durch intelligente Software eingeführt werden. Die automatisierte Kennzeichenerkennung will man trotz großen Aufwandes bei zu geringem Nutzen ausweiten.

Durch die Bereitstellung von Kriegswaffen wie Handgranaten und Maschinengewehren für die Spezialeinheit der sächsischen Polizei soll zudem die Polizei weiter militarisiert werden. Mit sehr vielen unbestimmten Rechtsbegriffen (konkrete Wahrscheinlichkeit, überschaubare Zukunft) schafft man für Betroffene Rechtsunsicherheit und für handelnde Polizeibeamte Handlungsunsicherheit. Dass die Koalitionspartner sich auf dieses Gesetz, nicht aber auf die Kennzeichnungspflicht für Beamte in geschlossenen Einheiten einigen konnten, bekräftigt genau die Richtung des Grundrechteabbaus.

Auch die Verpolizeilichung der gemeindlichen Vollzugsdienste sowie deren Ermächtigung zu der Polizei bisher vorbehaltenen Maßnahmen kann nur in diesem Kontext als Angriff auf den freiheitlichen und rechtsstaatlichen Charakter des Staates verstanden werden. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten, auch eine Normkontrollklage vor dem sächsischen Verfassungsgericht ins Auge fassen, um diesen Angriff zu verhindern.