Super-Profite plus Massenentlassungen – das darf nicht mehr sein!

Zum Antrag der Linksfraktion „Verhinderung von Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerung“ (Parlaments-Drucksache 6/12101) erklärt Nico Brünler, Sprecher für Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Der Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ ist nicht für Sonntagsreden gedacht, sondern muss praktische Konsequenzen haben. Oder um es mit den Worten des damaligen Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard zu sagen: „Nicht die freie Marktwirtschaft des liberalistischen Freibeutertums einer vergangenen Ära, auch nicht das ,freie Spiel der Kräfte‘ und dergleichen Phrasen, mit denen man hausieren geht, sondern die sozial verpflichtete Marktwirtschaft, die das einzelne Individuum wieder zur Geltung kommen lässt, die den Wert der Persönlichkeit oben an stellt und der Leistung dann aber auch den verdienten Ertrag zugutekommen lässt, das ist die Marktwirtschaft moderner Prägung.“

Die Realität ist inzwischen gerade auch in Sachsen eine andere: Uns allen ist hier aktuell der Fall Siemens präsent. Der Konzern vermeldete erst einen Rekordgewinn von 6,2 Milliarden Euro – immerhin 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Und verkündete gleichzeitig die Schließung von ganzen Werken und die Absicht, rund 7.000 Menschen entlassen zu wollen. Sachsen war und ist mit den zwei Standorten Görlitz und Leipzig von diesen Plänen besonders hart betroffen.

Wir fordern heute mit unserem Antrag den Freistaat Sachsen auf, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der individuellen und kollektiven Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern voranbringen, die es insbesondere großen Unternehmen erschwert, trotz steigender Gewinne Massenentlassungen zu planen und durchzuführen. Eine entsprechende Präzisierung des Kündigungsschutzgesetzes verlangen wir, die Ausnahmen bei Zustimmung des Betriebsrates in Fällen betrieblichen Erfordernisses zulässt.