Susanne Schaper: Es eilt – Sachsen muss dem Härtefallfonds für Opfer des Renten-Unrechts beitreten und für Gerechtigkeit streiten!
Der Freistaat Sachsen hat nur noch bis Ende März 2023 Zeit, der „Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ beizutreten. Nur dann könnte Sachsen die Einmalzahlung auf 5.000 Euro verdoppeln, die für einen kleinen Teil der vom Rentenunrecht Betroffenen vorgesehen ist. Die Linksfraktion stellt in der Landtagssitzung Anfang Februar einen Antrag zur Abstimmung, der diesen Beitritt und die Verdoppelung fordert (Drucksache 7/12168). Mecklenburg-Vorpommern hat bereits in Aussicht gestellt, sich zu beteiligen.
Darüber hinaus soll die Landesregierung dafür eintreten, dass der Härtefallfonds zu einem echten Gerechtigkeitsfonds ausgebaut wird, erklärt die sozialpolitische Sprecherin Susanne Schaper:
„Seit mehr als dreißig Jahren fordern Betroffene die Anerkennung ihrer in der DDR erworbenen Rentenansprüche. Viele sind bereits verstorben, bevor ihnen Gerechtigkeit widerfahren konnte. Der Kreis derer, die jetzt noch einen Ausgleich erhalten, muss deutlich größer werden! Es wäre das Mindeste, dass der Freistaat die geplanten Einmalzahlungen aufstockt. Doch das reicht nicht! Nach Angaben des Runden Tisches Rentengerechtigkeit werden ,490.000 von 500.000 betroffenen Ostrentnern […] nach aktuellen Planungen leer‘ ausgehen. Seit dem Jahre 1991 seien an „gewährten Rentenansprüchen […] zudem bislang 40 Milliarden Euro vorenthalten worden‘.
Der Blick auf die lange Liste der Berufs- und Personengruppen, die um einen Teil ihrer Altersversorgung gebracht worden sind und deren Lebensleistung die Bundesregierungen teilweise entwertet haben, macht mich wütend. Betroffene kommen aus wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen, medizinischen und künstlerischen Berufen. Ehemalige Beschäftigte der DDR bei der Eisenbahn, der Post und in der Braunkohleveredlung sind dauerhaft schlechter gestellt als westdeutsche Kolleginnen und Kollegen. Besonders oft sind Frauen betroffen, beispielsweise Angestellte im Gesundheitswesen oder die nach DDR-Recht Geschiedenen. Auch Menschen, die aus der DDR geflohen sind, werden durch die Rentenüberleitung benachteiligt.
Es reicht nicht, Altersarmut für einen Bruchteil der Betroffenen mit einem Härtefallfonds etwas abzumildern. Wir fordern einen deutlich umfangreicheren Gerechtigkeitsfonds, der unbürokratisch und vor allem schnell wenigstens einen Teil der Ungerechtigkeiten abfedert – und zwar für alle Betroffenen!“