Susanne Schaper: Ganztags-Polikliniken können dabei helfen, Sachsens Krankenhausversorgung zu erhalten

Zu den Ausführungen der Gesundheitsministerin zum Stand der Krankenhausreform sagt Susanne Schaper, Sprecherin der Linksfraktion für Gesundheitspolitik:

„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass alle Menschen im Krankheitsfall wohnortnah gut versorgt werden. Niemand soll Gesundheitsrisiken erleiden, weil Anlaufstellen zu weit entfernt sind. Das ist nicht gewährleistet: In Sachsen fehlen schon fast 500 Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, mehr als die Hälfte der Planungsbereiche ist unterversorgt oder davon bedroht. Polikliniken sind ein guter Weg, um den Mangel zu lindern. Sie verbinden ambulante mit stationären Angeboten, bündeln ärztliche Expertise und erleichtern die Diagnostik. Wir im Osten haben damit gute Erfahrungen. Wir wollen das Netz an Anlaufstellen, die rund um die Uhr im Notfall erreichbar sind, mindestens erhalten – auch mit Polikliniken, die ganztägig geöffnet sind und Betten vorhalten.

Der Osten hat bereits eine schmerzhafte Krankenhausreform hinter sich. 1990 gab es in Sachsen 125 Krankenhäuser, nur 78 Standorte sind übrig (Drucksache 7/14247). Streichen lässt sich nur bei der Bürokratie. Es ist falsch, Krankenhäuser in einen wirtschaftlichen Wettbewerb zu zwingen. So können Konzerne mit Krankheit Geld verdienen und andererseits wächst die Insolvenzgefahr. Wir wollen betriebswirtschaftliche Einflüsse abschaffen und bundeseinheitliche Qualitätskriterien festlegen. Nur die Selbstkosten eines wirtschaftlich arbeitenden Krankenhauses werden gedeckt, wie es bis 1991 der Fall war. So lassen sich auch die Arbeitsbedingungen verbessern.

Sachsen muss im Bund dafür eintreten, dass das Fallpauschalensystem endlich abgeschafft wird. Gesundheitsversorgung muss rund um die Uhr und für alle Bevölkerungsgruppen vorgehalten werden. Bund und Länder müssen sowohl die erbrachten Leistungen als auch deren Vorhaltung angemessen finanzieren. Wir fordern krankenhausindividuelle Budgets, die jährlich mit den Kostenträgern verhandelt werden. Im Mittelpunkt darf nur das Wohl der Patientinnen und Patienten stehen, nicht aber das finanzielle Wohl von Krankenhauskonzernen. Der Freistaat Sachsen muss seine Investitionszuschüsse gesetzlich festschreiben!“