Susanne Schaper: Menschen, die in Heimen leben, müssen besser vor Gewalt geschützt werden!

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Schaper, sagt zur Reform des Heimrechts, die der Landtag heute beschließen soll:

„Es ist gut, dass das Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz überarbeitet wird. Hierbei geht es um die Bedingungen, unter denen Menschen mit Behinderungen, Pflegebedarf oder psychischen Erkrankungen in Einrichtungen oder ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben. Das Gesetz definiert größere Informations- und Beratungspflichten, was die Heimaufsicht entlasten soll. Das ist zwar gut gedacht, regelmäßige Kontrollen sind aber trotzdem unverzichtbar. 2022 wurde lediglich ein Drittel der Heime kontrolliert. Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Heimaufsicht ihre Berichte veröffentlichen muss. Gut ist indes, dass die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt werden.

Nachbesserungsbedarf sehen wir beim Gewaltschutz. Gewalt in Einrichtungen ist ein vielschichtiges Thema: Sie kann offen oder subtil erfolgen, es gibt verbale, psychische, körperliche und sexualisierte, aber auch strukturelle Gewalt und Formen der Vernachlässigung. Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf sind besonders verletzlich. Daher muss es Mechanismen geben, die sie schützen - das fordern wir per Entschließungsantrag (Drucksache 7/16094). Die Koalition geht zwar einen Schritt voran und definiert Gewaltschutz als Gesetzesziel. Maßnahmen zur Gewaltprävention und Konzepte zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen werden festgelegt. Das ist gut, reicht aber nicht. Das strukturelle Machtgefälle in den Einrichtungen erschwert interne Beschwerdemechanismen und Gewaltschutzkonzepte. Daher wollen wir eine unterstützende Monitoring- und Beschwerdestelle für Gewaltschutz einrichten, die Beschwerden entgegennimmt und zwischen Betroffenen, Einrichtungen und Behörden vermittelt. Da auch das Personal von Gewalt betroffen ist, sind umfassende Gewaltschutzkonzepte auch eine Frage des Arbeitsschutzes. Als Grundlage effektiver Prävention brauchen wir außerdem bessere Daten. Die Staatsregierung soll darum eine Studie zu Gewalt in Wohneinrichtungen in Auftrag geben, wobei Gewalt gegen Frauen sowie sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt besonders betrachtet werden muss.

Mit dem Gesetz soll das selbstbestimmte, dezentrale Wohnen im Alter, bei Behinderung und Pflegebedarf gefördert werden. Daher muss die Staatsregierung auch die Grundlagen für mehr ambulante Wohnformen schaffen. Bundesweite Studien zeigen, dass nur etwa zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland barrierefrei sind. Wir wollen die entsprechenden Förderprogramme aufstocken und regeln, dass schon beim Neubau stärker auf Barrierefreiheit geachtet wird.“