Susanne Schaper: Ostdeutsche Löhne bei der Rentenberechnung weiter höher gewichten – sonst droht noch viel mehr Altersarmut

Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung zu einer Bundesratsinitiative auf (Drucksache 7/14958), damit der Umrechnungs­faktor gemäß § 256a SGB VI und Anlage 10 des SGB VI bei der Ost-Rentenberechnung noch so lange genutzt wird, bis die Löhne in den ostdeutschen Bundesländern das durchschnittliche Lohnniveau in den westdeutschen Bundesländern erreicht haben. Diese Regeln zur Rentenberechnung sehen vor, dass für die „Versicherungszeiten in der DDR und den neuen Bundesländern […] sogenannte Entgeltpunkte (Ost) ermittelt [werden], indem man die Entgelte aus diesen Zeiten bei der Berechnung zunächst mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Damit sollen Unterschiede im Lohnniveau ausgeglichen werden. Der Umrechnungsfaktor entspricht etwa dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt.“ Diese Praxis endet allerdings bald: 2017 beschlossen CDU/CSU und SPD im Bundestag das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, das die Hoch­wertung der ostdeutschen Löhne auf Westniveau mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 beendet.

Prof. Dr. Joachim Ragnitz, stellvertretender Geschäfts­führer der Niederlassung Dresden des ifo Instituts, warnt: „Aus Sicht der Beitragszahler*innen in Ostdeutschland ist die Abschaffung der Hochwertung indes ein offenkundiger Nachteil, da sie wegen der noch unvollständigen Lohnangleichung nunmehr deutlich geringere Rentenanwartschaften erhalten als bisher: Derzeit liegen die Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer (ohne marginal Beschäftigte) laut VGR in Ostdeutschland bei 82,8 % des westdeutschen Wertes. Das aber bedeutet, dass der allgemeine Lohnrückstand in Ostdeutschland sich für einen Großteil der Beschäftigten auch in niedrigen Rentenzahlungen niederschlagen wird.“

Das will die Linksfraktion verhindern, erklärt die sozialpolitische Sprecherin Susanne Schaper:

Für 94 Prozent der Ostdeutschen ist die gesetzliche Rente die einzige Alterssicherung. Sie haben keine Betriebsrenten, Vermögenswerte oder Mieteinnahmen, um ihr Einkommen im Alter aufzubessern. Gleichzeitig ist das Lohngefälle zwischen Ost und West noch lange nicht beseitigt, weshalb es gerechtfertigt ist, die – oft recht niedrigen – Ost-Einkommen weiter höher zu werten. Sonst geraten künftig noch viel mehr Beschäftigte am Ende ihres Arbeitslebens in die Altersarmut und müssen Sozialleistungen beantragen. Die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter benötigen, steigt schon jetzt dramatisch schnell an.“