Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule Sachsen beschlossen - Anna Gorskih: Links wirkt!

Zur heutigen Beschlussfassung über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule Sachsen im Wissenschaftsausschuss erklärt Anna Gorskih, hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion:


„Der Weg zur Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule Sachsen ist endlich frei. Wir begrüßen sehr, dass die Koalition die Gelegenheit genutzt hat, um mit ihrem Änderungsantrag eine unserer langjährigen Forderungen umzusetzen: Künftig soll eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit für das Abmelden von Prüfungen ausreichen. Nur im Zweifelsfall sollen Studierende eine qualifiziert ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Wir haben lange auf den unhaltbaren Zustand aufmerksam gemacht, dass Studierende für die Prüfungsabmeldung teilweise sehr persönliche und vertrauliche Gesundheitsdaten an den Prüfungsausschuss übermitteln mussten. Die Studierenden erhalten jetzt Sicherheit und Datenschutz. Gut so – Links wirkt!

Aus Sicht der Linksfraktion bedarf es jedoch noch weiterer Änderungen bei der grundsätzlich begrüßenswerten Umwandung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule. Die Ausbildungsvergütungen für die Dualstudierenden sind in hohem Maße unterschiedlich (Drucksache 7/11197). Die Vergütung pro Monat beträgt brutto zwischen 400 und 3.500 Euro je Praxispartnerin oder Praxispartner laut Vertrag. Es ist daher notwendig, gesetzlich eine Mindestausbildungsvergütung festzuschreiben, um allen dual Studierenden eine faire Vergütung zu garantieren. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und die IG Metall unterstützen diese Forderung. Sachsen darf sich nicht gegen mehr soziale Sicherheit und Mindeststandards versperren. Lieber sollte die Koalition dem Beispiel anderer Bundesländern wie Thüringen folgen, die eine Mindestausbildungsvergütung haben – wie  der Präsident der Dualen Hochschule Gera-Eisenach (DHGE), Prof. Dr. Utecht, bestätigte.

Weiterhin fordern wir die Abschaffung der Anwesenheitspflicht für dual Studierende, die der Gesetzesentwurf bisher vorsieht. Studierende lernen völlig unterschiedlich. Einige verarbeiten den Stoff am besten in der Vorlesung, anderen reicht es, Materialien selbst durchzuarbeiten. Die Entscheidung, wie Wissen erlangt wird, muss in der Eigenverantwortung der Studierenden liegen. Anwesenheitspflichten sind außerdem sozial ungerecht: Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen, oder Studierende, die sich in demokratischen oder gesellschaftlichen Gremien engagieren, fällt es schwerer, sie zu erfüllen.

Der heute beschlossene Gesetzesentwurf wird nun im Plenum zur Abstimmung gestellt. Wir werden unsere Forderungen dem Landtag vorlegen, damit dual Studierende auch in Sachsen gute Studien- und Arbeitsbedingungen vorfinden.“