Wiedereingliederung von Strafgefangenen funktioniert nicht

Heute fand im Verfassungs- und Rechtsausschuss eine Sachverständigenanhörung zum Antrag der Linksfraktion „Resozialisierungsgesetz für Sachsen endlich auf den Weg bringen. Unabhängige Fachkommission – Sächsisches Resozialisierungsgesetz unverzüglich einsetzen!" (Drucksache 6/9904) statt.

 

Danach erklärt der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher Klaus Bartl:

 

„Resozialisierung ist ein Prozess, mit dem Straffällige wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. So soll erreicht werden, dass sie nach der Verbüßung ihrer Strafe nicht wieder kriminell werden. Nach unserer Überzeugung kann der Strafvollzug allein diese Aufgabe nicht meistern, auch unabhängig von der Personalnot und der ständigen Überlastung von Vollzugsbediensteten. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, eine Fachkommission mit unabhängigen Experten und Erfahrungsträgern ins Leben zu rufen. Wir brauchen ein für Sachsen maßgeschneidertes Resozialisierungsgesetz, das als zweite Säule neben den Resozialisierungsbemühungen im Strafvollzug den Haftentlassenen ein Bündel aus ambulanten Hilfeleistungen anbietet, um einer erneuten Straffälligkeit vorzubeugen. In Bundesländern wie Schleswig-Holstein, in denen das schon funktioniert, ist die Rückfallquote nur halb so hoch wie in Sachsen.

 

Die Staatsregierung ignoriert all das und hat in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag erklärt, ein gesondertes sächsisches Resozialisierungsgesetz sei unnötig. Das Übergangsmanagement für die Betreuung Gefangener sei in sächsischen Strafvollzugsgesetzen angelegt und funktioniere. Die Realität widerlegt das: Es gibt Fälle, in denen Gefangene noch wenige Tage vor ihrer Entlassung mit Fußfesseln und Zwei-Beamten-Überwachung Wohnungen besichtigen. Da fällt die Integration schwer, nicht nur in die Hausgemeinschaft.  

 

Demgemäß haben heute nahezu alle vom Verfassungs- und Rechtsausschuss gehörten hochrangigen Sachverständigen die Position der Staatsregierung widerlegt. Sie forderten dazu auf, die Freie Straffälligenhilfe und die sozialen Dienste der Justiz außerhalb der Gefängnisse (Gerichts- und Bewährungshilfe, Führungsaufsicht etc.) dringend auszubauen. Diesem Ziel müsse mindestens so viel Aufmerksamkeit gewidmet werden wie der Gewinnung weiteren motivierten Anstaltspersonals. Wir werden darauf dringen, dass diese Botschaft endlich auch bei der Staatsregierung ankommt.“