Landesverfassung

Sachsens Landesverfassung gilt seit 1992. Sie ist neben dem Grundgesetz die maßgebliche „Geschäftsgrundlage“ unserer Gesellschaft und sollte deshalb nicht aus politischen Launen heraus ständig verändert werden. Allerdings ist es nach 25 Jahren an der Zeit, über behutsame Updates nachzudenken. Juristisch gesprochen: Wir sind skeptisch, ob alle Verfassungsbestimmungen noch den Anforderungen der Verfassungswirklichkeit genügen.

Niedrigere Hürden für die Volksgesetzgebung sind ein wichtiger Punkt, aber nicht der einzige. Wir finden auch, dass es nötig wäre, Prinzipen für eine friedliche, gewaltfreie und tolerante Gesellschaft ausdrücklich als Staatsziel zu verankern. In den Artikeln 18 und 116 soll zudem das historisch überholte Wort „Rasse“ ersetzt werden, denn es gibt keine „Menschenrassen“. Kinderrechte gehören in die Verfassung! Auch wollen wir ergänzend ausschließen, dass Menschen wegen einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen.